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Vermietung von Feriendomizilen: Was kann genehmigt werden?
Wer sein Mallorca-Domizil als Urlaubsunterkunft anbieten möchte, muss gemäß Artikel 19 des Dekrets 13/2011 einen entsprechenden Antrag beim balearischen Ministerium für Tourismus einreichen (einige Unternehmer wie MC-Fincaservice übernehmen dies für ihre Kunden).
Luftschloss statt Traumfinca
Mit reichlich Urlaubsvorfreude war Familie M. auf Mallorca gelandet, um hier eine Woche in einer Meerblickvilla zu verbringen. Doch dann wurden die Ferien zum Albtraum.
Drakonische Strafen für nicht genehmigte Ferienvermietungen angedroht
Viele Anbieter betreiben die Vermietung illegal, da sie das Antragsverfahren nicht kennen oder die bisher umfängliche Bürokratie scheuen oder die Genehmigung aufgrund zuvor bestehender Gesetzeslage nicht erhalten konnten.
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