Das Gesa-Gebäude, der ehemalige Bürositz des Energieversorgers Gesa/Endesa von Palmas Stadtstrand aus gesehen. | Foto: Miquel Àngel Cañellas
17.04.14 00:00
Das Gesa-Gebäude in erster Linie an Palmas Stadtstrand, der ehemalige Sitz des Energieversorgers Endesa auf Mallorca, darf nicht abgerissen werden. Ein Gerichtsurteil in Palma, gegen das Revision nicht möglich ist, hat den Denkmalschutz für das Hochhaus in letzter Instanz bestätigt. Jede weitere Stadtplanung an Palmas Meeresfront muss also das Haus miteinbeziehen.
3 Kommentare
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Schon heute ist die Balearen-Verwaltung pleite, von tradidioneller Inkompetenz und Korrumpierbarkeit gefördert. Das Urteil war wohl der einzige Weg, den Gang, die finanzielle Notverwaltung durch die Zentralregierung zu vermeiden. Die Sache mit dem Abriß der Kongresspalast-Ruine wird einen ähnlichen Ausgang haben, damit die mehrere hundert Millionen Euro verbleibende öffentliche Verluste nicht realisiert werden müssen. Es bleiben schauerliche Beton-Überreste einer von Großmannsucht geprägten provinziellen Schildbürger-Zeit.
Der Kasten sollte mit samt den Abrissgegnern entsorgt werden. Sven hat recht.
ich fasse es nicht! ein halb verfallener haesslicher glaskasten wird unter denkmalschutz gestellt! wer da wohl wann und in welcher position fuer wieviel die finger im spiel hatte? kopfschuetteln aus palma - Sven