Polizisten bei der Verkehrskontrolle auf Mallorca. | Foto: Alejandro Sepúlveda

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Obwohl die Europäische Union gerne ihre Bemühungen um die Vereinheitlichung der nationalen Vorschriften und damit die Vereinfachung des Lebensbedingungen der Bürger betont, befindet sich dieser Prozess in vielen Bereichen doch noch im Anfangsstadium. Das ist etwa bei den Führerschein-Regelungen der Fall.

Grundsätzlich sind Führerscheine aus EU-Ländern in allen Gemeinschaftsstaaten gültig. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein altes Modell oder bereits einen EU-Führerschein im Bankkartenformat handelt.

Dennoch werden immer wieder Fälle bekannt, in denen die spanische Polizei bei Verkehrskontrollen auf Mallorca ausländische Führerscheine nicht akzeptieren wollte.

Bis vor einigen Jahren verpflichtete der spanische Staat auch EU-Ausländer dazu, ihre Führerscheine umzutauschen, wollten sie sich dauerhaft in Spanien niederlassen. Diese Regelung ist abgeschafft worden, weil sie gegen EU-Recht verstieß.

Die grundsätzliche Gültigkeit von Führerscheinen aus EU-Staaten in Spanien gilt jedoch nicht uneingeschränkt. Denn der spanische Staat hat das Recht, bestimmte nationale Regelungen auch auf Inhaber ausländischer Führerscheine anzuwenden, wenn diese sich dauerhaft in Spanien niederlassen wollen.

Zu diesen Regelungen gehört in erster Linie die zeitliche Begrenzung der Gültigkeit von Führerscheinen. Denn im Gegensatz zu Deutschland bekommt man seine Fahrerlaubnis in Spanien nicht auf Lebenszeit. Inhaber spanischer Führerscheine müssen sich in regelmäßigen Abständen einem Gesundheitstest unterziehen und so ihre Fahrlizenz erneuern.

Diese Regelung gilt auch für Inhaber ausländischer Führerscheine, die sich in Spanien niederlassen. Bis zu einem Alter von 45 Jahren ist der Check alle zehn Jahre nötig, bis 70 alle fünf und darüber alle zwei Jahre.

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Um Probleme zu vermeiden sollte man sich um die Einhaltung der Vorschrift bemühen, rät das deutsche Konsulat in Palma (Klick). Andernfalls drohe im Falle einer Verkehrskontrolle eine Geldstrafe. Die Kontaktdaten der für die Tests zuständigen Arztzentren gibt es im Internet: Klick.

Wer seinen Führerschein frewillig registrieren lassen oder gar in einen spanischen umtauschen möchte, kann dies bei der Verkehrsbehörde in Palma tun (Manuel Azaña 50, die spanische Verkehrsbehörde im Internet: Klick). Dies hat Vorteile, denn „Tráfico" verschickt an alle registrierten Autofahrer Benachrichtigungen, sobald der Gesundheitstest fällig wird.

Die spanische Verkehrsbehörde hat in bestimmten Fällen auch das Recht, ausländische Führerscheine zwangsweise zu registrieren. Hintergrund: In Spanien wurde vor einigen Jahren eine Punkteregelung bei Verkehrsvergehen eingeführt. Diese kann auf Inhaber ausländischer Führerscheine nur angewendet werden, wenn diese Fahrlizenzen registriert werden.

Die Polizei kann also im Falle eines Verstoßes gegen die Verkehrsregeln, der eine Punktestrafe nach sich zieht, die Daten des Fahrers ins spanische Register eintragen.

Eine freiwillige Registrierung ist noch aus einem anderen Grund zu erwägen: Die spanische Verkehrsbehörde kann im Falle eines Verlustes des Führerscheins nur für Ersatz sorgen, wenn die Fahrlerlaubnis zumindest registriert war. Andernfalls ist die deutsche Führerscheinstelle zuständig, die die Fahrerlaubnis ausgestellt hat.

Die Registrierung der ausländischen Fahrlizenz ist auch notwendig, um von der spanischen Verkehrsbehörde einen internationalen Führerschein ausgestellt zu bekommen. Dieser wird bei Reisen in manche Nicht-EU-Länder benötigt (Merkblatt zur Beantragung: Klick).

Wer noch in Deutschland gemeldet ist, kann eine internationale Fahrerlaubnis auch bei der Führerscheinstelle seiner Gemeinde beantragen. In diesem Fall werden allerdings alte Führerscheine (grau oder rosa) automatisch eingetauscht gegen die in der EU mittlerweile üblichen im Bankkarten-Format.