"Residenten-Albtraum" kommt vors EU-Gericht
Rechtsanwalt Alejandro del Campo kämpft seit Jahren gegen das "Modelo 720". | Archiv
Palma, Mallorca24.12.19 12:43
Die EU-Richter werden sich bald mit dem "Residenten-Albtraum" beschäftigen müssen. Dabei geht es um die Pflicht, Auslandsvermögen ab 50.000 Euro offenzulegen, wenn man in Spanien als Steuerinländer gemeldet ist.
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2 Kommentare
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Was ist daran ein Albtraum? Jeder Deutsche wünscht sich, dass in Deutschland alles versteuert wird und korrekt abgerechnet wird. So wollen wir das hier auch. Ganz einfach.
Die altuelle Regelung ist im Sinne der Mehrheit.