Das Innere des Altstadtrings von Palma dürfen ab Neujahr nur noch Fahrzeuge mit entsprechenden Umweltplaketten. | Gemma Marchena |PALMA

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Am vergangenen Dienstag hat der Stadtrat von Palma de Mallorca endgültig beschlossen, eine Umweltzone (Zona de Bajas Emisiones, ZBE) einzuführen. Diese soll ab dem 1. Januar 2025 innerhalb des Altstadtrings "Avenidas" gelten. Die Verordnung besagt, dass ab Neujahr nur noch Fahrzeuge mit einer Umweltplakette in das Innere der Avenidas der Balearen-Hauptstadt fahren dürfen.

Dieses Etikett gibt es in vier Kategorien, die auf der Umweltbelastung von Fahrzeugen basieren:

  • Null-Emissionen-Label (blau): Für dieses Label qualifizieren sich batteriebetriebene Elektrofahrzeuge, Elektrofahrzeuge mit verlängerter Reichweite, Plug-in-Hybridfahrzeuge mit einer Reichweite ab 40 Kilometern oder Brennstoffzellenfahrzeuge.
  • Eco-Label (blau-grün): In diese Kategorie fallen Plug-in-Elektrofahrzeuge mit einer Reichweite von weniger als 40 Kilometern, Nicht-Plug-in-Hybride sowie mit Erdgas, Gas oder Flüssiggas betriebene Fahrzeuge. In jedem Fall müssen die Kriterien des Umweltzeichens C erfüllt sein.
  • Umweltzeichen C (grün): Für dieses Label kommen in Frage Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor, die die neuesten EURO-Emissionsnormen erfüllen. Autos und Kleintransporter mit Benzinmotor, die ab Januar 2006 zugelassen wurden, und Dieselmotoren, die ab September 2015 zugelassen wurden. Außerdem Fahrzeuge mit mehr als acht Sitzplätzen (ohne Fahrer) und schwere Nutzfahrzeuge mit Benzin- oder Dieselmotoren, die seit 2014 zugelassen wurden.
  • Umweltzeichen B (gelb): Dieses Zeichen bekommen Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor, die nicht den neuesten, aber den früheren EURO-Emissionsnormen entsprechen. Dieses Kennzeichen gilt für Autos und Kleintransporter mit Benzinmotor, die seit dem 1. Januar 2001 zugelassen sind, und für Dieselfahrzeuge ab 2006. Außerdem Fahrzeuge mit mehr als acht Sitzplätzen und schwere Nutzfahrzeuge mit Benzin- oder Dieselmotor, die seit 2006 zugelassen wurden.

Alle anderen Fahrzeuge qualifizieren sich nicht für eine dieser Etiketten und dürfen daher nicht in die Palmesaner Umweltzone fahren. Es wird außerdem erwartet, dass die Beschränkungen in den kommenden Jahren schrittweise ausgeweitet werden: 2027 wird der Zugang auch Fahrzeugen mit einer B-Plakette verwehrt, und 2030 werden nur noch Null-Emissionen- sowie Eco-Fahrzeuge in der ZBE verkehren dürfen.

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Wie sieht es mit deutschen oder österreichischen Kennzeichen aus?

In Spanien werden keine Umweltplaketten für Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen ausgestellt. Aber Umweltplaketten aus Deutschland oder Österreich sind mit den spanischen gleichwertig, weswegen Auto aus diesen Ländern auch in spanischen Sperrzonen fahren dürfen.

Die deutschen Umweltplaketten der Kategorie 6, 5 und 4 korrespondieren mit den beiden höchsten spanischen Kategorien Null-Emissionen und Eco. Sie dürfen auch nach 2030 noch in Palma fahren. Für Fahrzeuge mit der deutschen Kategorie 4 ist in Palmas ZEB 2030 Schluss. Sie entspricht bei Benzin-Fahrzeugen der EURO-Emissionsnorm 1 aufwärts und im Falle von Dieselmotoren der EURO-Norm 4 aufwärts. Deutsche Autos mit den Umweltplaketten 3 und 2 dürfen ab kommendem Januar überhaupt nicht mehr in Palmas Altstadt einfahren.

Vorsicht: Im Falle von Verbrennungsmotoren sollten Sie über das Umweltzeichen hinaus immer das Zulassungsjahr Ihres Fahrzeugs beachten!

Um die Einhaltung der Vorschriften der Verordnung zu gewährleisten, werden 16 Überwachungskameras an den Ein- und Ausfahrten der ZBE installiert, um zu überprüfen, ob die Fahrzeuge die entsprechende Plakette tragen, die ihre Einfahrt erlaubt.