Laut Verordnung ist es Gastronomen bisher erlaubt, unabhängig von der Jahreszeit Gäste von 8 Uhr bis Mitternacht sowie bis 0.30 am Wochenende im Außenbereich zu bewirten. Nach den Plänen des Rathauses soll zukünftig wochentags nur noch bis 23 Uhr sowie samstags, sonntags und feiertags bis 0 Uhr im Freien gespeist und getrunken werden können. Diese Zeiten werden zwischen dem 1. November und dem 30. April gelten. In touristischen Gebieten, wo Anwohner großer Lärmbelästigung ausgesetzt sind, können die Ruhephasen sogar noch weiter ausgedehnt werden,
Verstöße gegen diese Auflagen in der Inselhauptstadt von Mallorca will Palma mit dem Entzug der Betriebslizenz bestrafen. Zudem soll es weitere Auflagen geben: So müssen sich die Terrassen mindestens drei Meter von Fassaden und Zebrastreifen entfernt beginnen. In der Altstadt werden dabei Ausnahmen zugelassen, wenn Wirte nur wenige Tische und Stühle ins Freie stellen. Bei großen Terrassen müssen die Eigentümer der Erdgeschosswohnungen zustimmen. In Fußgängerzonen sollen die Außenbereiche mindestens vier Meter breit sein. (cls)
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