Wer in Deutschland ein Netflix-Abo hat, soll die Inhalte in Zukunft auch während des Urlaubs auf Mallorca streamen können.

TW
3

Gute Nachrichten für die Nutzer von Netflix, Spotify und Co. – die aus der Heimat bekannten Inhalte der Streamingdienste können in Zukunft auch im Ausland ohne Geoblocking genutzt werden. Denn ab dem 1. April müssen Streamingdienste im EU-Ausland genauso genutzt werden können wie zu Hause. Das bedeutet konkret, dass User auch am Urlaubsort ihre Lieblingsserien und ihre Musik streamen können.

Derzeit beschränken viele Anbieter noch die Nutzung im Ausland. Als Grund werden in der Regel Nutzungsrechtsprobleme genannt. Die neue EU-Verordnung macht Schluss damit – zumindest teilweise. Denn von dem Geoblocking-Verbot profitieren lediglich die Nutzer von Diensten, für die man auch bezahlen muss. Dazu gehören Film- und Serienportale wie Netflix oder Amazon Prime genauso wie das Musik-Portal Spotify.

Bisher waren Inhalte, die beispielsweise bei Netflix Spanien zur Verfügung standen, auch nur in Spanien abrufbar, während bei Netflix Deutschland wiederum andere Filme und Serien angeboten werden. Vor allem viele Deutsche konnten das in der Heimat größere Angebot an Serien und Filmen beim Mallorca-Urlaub nicht mehr streamen. Dass ein Film oder ein E-Book in einem EU-Land verfügbar ist, beim Grenzübertritt aber nicht mehr aufrufbar ist, soll nun der Vergangenheit angehören. Zusätzliche Kosten dürfen dafür auch nicht entstehen.

Ausgenommen von den neuen Regelungen sind kostenlose Dienste wie beispielsweise die Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF sowie der dritten Programme. Solche Dienste können auch weiterhin selbst entscheiden, welche Inhalte in welchem Umfang auch im Ausland zu empfangen sind. Mit Geoblocking belegte Filme wie beispielsweise die Tatorte aus der Schweiz oder Österreich werden auch weiterhin in Spanien online nicht zu sehen sein.

Ähnliche Nachrichten

Die neuen Streamingfreuden im Ausland haben aber auch ihre Grenzen, denn die „Freizügigkeit” gilt nur für vorübergehende Aufenthalte im Ausland. Wer also in Deutschland lebt und sich dort bei Netflix angemeldet hat, dann aber nach Spanien zieht, der läuft Gefahr, dass ihm der Streaminganbieter nach einer gewissen Zeit nur noch die spanischen Inhalte zur Verfügung stellt.

Die Betreiber der Portale sollen hierfür auch berechtigt sein, beispielsweise anhand der Anmeldedaten den Wohnsitz des Nutzers zu überprüfen und ihm gegebenenfalls den „Datenhahn” zuzudrehen. Insofern kommt die neue EU-Verordnung vor allem Geschäftsreisenden und Urlaubern zugute. Aber: Wann ein Aufenthalt als „vorübergehend” zu klassifizieren ist, regelt die Verordnung nicht. Es wird lediglich klargestellt, dass der Aufenthalt nicht dauerhaft sein darf, eine zeitliche Höchstgrenze gibt es aber (noch) nicht.

Als Orientierung könnte die EU-Roamingverordnung dienen: Bei der Nutzung der mobilen Daten im EU-Ausland gilt seit 15. Juni 2017 die Regelung, dass die Nutzung im Heimatland überwiegen muss und die verbrauchten Datenmengen im Ausland dem Verbrauch zu Hause in etwa entsprechen.

(aus MM 12/2018)