Das gilt für alle, die innerhalb der EU verreisen, oder nach Island, Norwegen und Liechtenstein. So lange Großbritannien noch zur EU gehört, fallen auch dort keine Roaming-Gebühren mehr an.
Allerdings gibt es Ausnahmen innerhalb einiger Mobilfunktarife. Deswegen raten Verbraucherschützer, das Kleingedruckte im Vertrag zu lesen und sich sicherheitshalber beim Anbieter über die Roaming-Konditionen zu informieren.
Um Missbrauch zu vermeiden, können Anbieter nachverfolgen, ob sich ein Kunde über einen längeren Zeitraum im Ausland aufhält. So soll verhindert werden, dass ein Kunde von einem günstigen Tarif in Land A profitiert, diesen aber in Land B benutzt. Dann droht eventuell ein Aufschlag.
Für Kreuzfahrten und die dort vorhandenen Bord-Funknetze gilt die neue Regelung nicht. Wer dort das Handy nutzt, dem drohen weiterhin hohe Kosten.
Auch das Telefonieren vom Inland ins Ausland wird durch die EU-Verordnung nicht günstiger. (mh)
2 Kommentare
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Die Telefonanbieter werden sich sehr schnell etwas einfallen lassen, um auf anderem Wege ans Geld ihrer Kunden zu kommen. Die schwammige EU-Regelung hat leider die Tür dazu geöffnet.
Eine sehr gute EU-Entscheidung, aber noch nicht perfekt. Immerhin stimmt die Richtung.