Kindergeld wie in Deutschland gibt es auf Mallorca nicht. Lediglich bis zum dritten Lebensjahr eines Kindes können Mütter 100 Euro monatlich erhalten. Für viele Deutsche, die auf der Insel Residenten sind, ist es deshalb verlockend, Kindergeld aus Deutschland zu beziehen.
Grundsätzlich ist das möglich, erklärt Susanne Eikemeier, Referentin Medien und PR bei der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg: „Das Kindergeld kann für Kinder gezahlt werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder in einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz haben. Die Staatsangehörigkeit des Kindes allein spielt dabei keine Rolle.”
250 Euro pro Monat und Kind werden aktuell aus der Bundesrepublik gezahlt. Dafür muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein, führt die Referentin an. „Sie sind in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig oder werden entsprechend behandelt. Unbeschränkt steuerpflichtig bedeutet, dass Sie in Deutschland sämtliche Einkünfte versteuern müssen.” Oder man ist in Deutschland nur „beschränkt steuerpflichtig, aber beispielsweise sozialversicherungspflichtig beschäftigt”.
Anspruch auf Kindergeld aus Deutschland besteht auch, „wenn ein Elternteil in Deutschland wohnt oder arbeitet, der andere Elternteil sich im EU-Ausland aufhält und seinerseits das Kind ausschließlich in seinem Haushalt aufgenommen hat”. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Mutter mit Kind auf der Insel lebt, der Vater hingegen noch weiter in Deutschland lebt und erwerbstätig ist. Das gilt auch im Falle einer Trennung oder Scheidung.
Allerdings kann es sein, dass die obenstehenden Voraussetzungen erfüllt sind, aber dennoch kein Anspruch auf deutsches Kindergeld besteht. Wurde beispielsweise die monatliche Unterstützung in Höhe von 100 Euro auf Mallorca bereits gezahlt, muss dies nachgewiesen werden. Es kann sein, dass dieser Betrag dann vom aus der Bundesrepublik gezahlten Kindergeld abgezogen wird.
Dafür arbeitet die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit mit den Behörden auf Mallorca zusammen. „Diese Regelungen sind sehr komplex, daher ist immer eine differenzierte Einzelfallprüfung erforderlich”, ergänzt die Pressereferentin.
Eine Vorabprüfung des Anspruchs auf Kindergeld sei nicht möglich, so Susanne Eikemeier. Wichtig ist auch zu wissen, dass die Finanzspritze nur sechs Monate rückwirkend ausgezahlt wird. Weil mit langen Bearbeitungszeiten gerechnet werden muss, sollten Eltern den Antrag oder die Anträge rechtzeitig einreichen.
Auf der Webseite der Arbeitsagentur finden sich alle Unterlagen, die es auszufüllen gilt. Zum einen ist das der „Antrag auf Kindergeld KG1”. Wer auf Mallorca lebt, muss zusätzlich das Formular „Anlage Ausland KG 51” vervollständigen. Die Formulare sind auch auf Spanisch verfügbar. Ist das Kind auf der Insel geboren, muss auch eine spanische Geburtsurkunde vorgelegt werden. Das „certificado internacional” oder auch „plurilingüe” ins Deutsche zu übersetzen, ist nicht notwendig.
Auf dem Kindergeld-Antrag wird die deutsche Steueridentifikationsnummer abgefragt. Da auf Mallorca geborene deutsche Kinder eine solche Nummer aber nicht besitzen, müssen die Eltern deswegen andere Dokumente vorweisen: Dies sind der Ausweis des Kindes und auch seine Geburtsurkunde, die zur Identifikation beitragen.
Das Prozedere kann mit einem gültigen Elster-Zertifikat oder dem digitalen Personalausweis auch online erledigt werden. Alternativ kann man die Unterlagen auch faxen oder per Post an Familienkasse Bayern Nord, 90316 Nürnberg einreichen. In jedem Fall ist es wichtig, den Antrag schriftlich zu stellen.
Sollte dieser bewilligt werden, kann das deutsche Kindergeld auch auf ein spanisches Konto gezahlt werden. Danach geht der Betrag automatisch monatlich ein. Ob der Anspruch weiter besteht, wird regelmäßig und mindestens einmal im Jahr anhand eines schriftlichen Fragebogens geprüft. Wer Kindergeld bezieht, ist verpflichtet, jede Änderung unverzüglich mitzuteilen.
Von deutschem Kindergeld im Ausland profitieren nicht wenige Menschen. Allein im August dieses Jahres waren 23.925 Eltern in ganz Spanien berechtigt, den Zuschuss zu beziehen. 45.155 Kindern kam das Geld zugute.
Alle Anträge, Merkblätter und Adressen finden Sie unter www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/infos-rund-um-kindergeld/kindergeld-ausland.
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