Zeit für die Steuererklärung in Mallorca. | Foto: S. Amengual

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Bis zum 30. Juni will das spanische Finanzamt die Einkommenssteuererklärung für das Vorjahr vorliegen haben. Susanne Heibl, Inhaberin der Steuerberatungs-Agentur "Susanne Cerdá", klärt mit dem MM die wichtigsten Fragen.

Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

"Der Irrtum ist weit verbreitet, dass nur diejenigen eine Einkommenssteuererklärung abgeben müssen, die 22.000 Euro im Jahr oder mehr verdienen. Das stimmt so allerdings nicht", betont Heibl. Es komme auch darauf an, woher die Einnahmen stammen. "Es sind auch diejenigen dazu verpflichtet, eine Erklärung abzugeben, die zwar weniger als 22.000 Euro verdienen, aber verschiedene Einkommensquellen haben", so Heibl. Wer beispielsweise mehrere Jobs oder Geldflüsse durch Mieteinnahmen hat, der muss eine Erklärung abgeben, auch, wenn er jährlich auf weniger als 22.000 Euro kommt. Auch für Selbstständige gelte die 22.000-Euro-Grenze nicht, sie müssen ihre Einnahmen in jedem Fall nachweisen.

Wer ist in Spanien steuerpflichtig?

Wer mehr als die Hälfte des Jahres in Spanien verbringt, oder hier den Mittelpunkt seiner wirtschaftlichen Aktivitäten hat, der muss an den Staat Steuern abgeben. Heibl: "Das gilt auch für Rentner, die ihre Rente aus Deutschland beziehen."

Wie erstellt man eine Steuererklärung?

"In Spanien gibt es keinen Steuerbescheid", so Heibl. Anders als in Deutschland, wo sich die meisten Privatpersonen jährlich an einen Steuerberater wenden, ist das Prozedere in Spanien durch den sogenannten "Borrador" vereinfacht. Der "Borrador" ist eine Dokumentenvorlage, die beim Finanzamt erhältlich ist, oder auf der Seite http://www.agenciatributaria.es/AEAT.internet/Renta.shtml heruntergeladen werden kann. Hiermit sowie mit dem Hilfsprogramm PADRE ist es ein Leichtes, die benötigten Angaben einzutragen, in diesem Jahr zusätzlich vereinfacht durch den Leitfaden "Renta Web". Jedes Jahr muss der "Borrador" erneut angefordert oder heruntergeladen werden. Ändert sich nichts an der finanziellen oder privaten Situation, kann das Dokument allerdings auch in den Folgejahren als Vorlage benutzt und erneut ausgefüllt und abgeschickt werden.

Welche Fristen müssen eingehalten werden?

Der "Borrador" kann noch bis zum 10. Mai bei der Agencia Tributaria (online oder persönlich) angefordert werden, ebenso die Steuernummer. Ab dem 10. Mai empfangen die Ämter Besucher, um Fragen zur Steuererklärung zu klären und den ausgefüllten "Borrador" entgegenzunehmen. Spätestens am 30. Juni muss der korrekt ausgefüllte "Borrador" den Beamten dann vorliegen. Unangemeldete Besuche sind beim Finanzamt nicht möglich. Ab dem 9. Mai kann eine "Cita previa", also ein Gesprächstermin, vereinbart werden.

Welche Einkünfte und Vermögen müssen deklariert werden?

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"Grundsätzlich muss jeglicher Besitz bei der Steuererklärung angegeben werden", erklärt Heibl. Neben dem Lohn unter anderem also auch Zinseinnahmen, Aktiengeschäfte, Mieteinnahmen, Sparbücher oder Lebensversicherungen. "Es ist ratsam, alles ehrlich anzugeben. Durch das Zusammenwachsen der EU kann es heutzutage schnell Problemen geben, wenn man Einkünfte aus einem anderen EU-Land verschweigt."

Was geschieht mit Einkünften aus anderen Ländern?

Wer in Deutschland und Spanien über Einnahmen oder Besitz verfügt, der muss diese nach dem Doppelbesteuerungsabkommen behandeln, sprich: Sie werden sowohl in Spanien als auch in Deutschland von den Finanzämtern erfasst, aber nur in einem Land besteuert.

Was kann in Spanien von der Steuer abgesetzt werden?

"Ganz wenig und es wird immer weniger", berichtet Susanne Heibl. "Dagegen ist es in Deutschland noch deutlich angenehmer." Übrig geblieben sind in Spanien allein Teile der privaten Vorsorge und Krankenversicherungsbeiträge zu gewissen Anteilen. Werbungskosten, dienstlich bedingte Umzugskosten oder für die Arbeit benötigtes Büromaterial stehen nicht auf der Liste. "Auch gewisse Anschaffungen für das Eigenheim werden nicht mehr rückerstattet." Dienstliche Fahrtkosten können ausschließlich von Selbstständigen abgesetzt werden.

Welche Steuersätze gelten aktuell in Spanien?

Steuerklassen wie in Deutschland gibt es in Spanien nicht, dennoch entscheiden auch hier persönliche Lebensverhältnisse (ledig, verheiratet, getrennt lebend, mit oder ohne Kinder, Einkommenshöhe) über die Höhe der Besteuerung. Die Steuersätze reichen von 24 bis 46 Prozent.

Müssen deutsche Rentner, die in Spanien steuerpflichtig sind, eine Einkommensteuererklärung abgeben?

Ja. Ausgenommen davon sind allerdings pensionierte Beamte.

(aus MM 16/2016)