Die Finanzbehörde in Palma de Mallorca befindet sich in der Straße Cecili Metel Nr. 9. | Foto: Miquel Ángel Cañellas

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Alle Jahre wieder: In Spanien hat am 7. April die neue Steuerkampagne für das Jahr 2014 begonnen. Es gilt, die Erklärungen für die Einkommensteuer bei den Finanzbehörden abzugeben. Die Kampagne verläuft in zwei Phasen: Vom 7. April bis 11. Mai können Steuerpflichtige Unterlagen und Steuernummern anfordern. Ab 11. Mai öffnen die Finanzämter ihre Schalter für den Besucherverkehr - bis Ende Juni. Steuerzahler können dort letzte Fragen abklären sowie ihre Unterlagen und die vorläufige Steuererklärung ("Borrador") einreichen.

Für den Besuch im Finanzamt muss vorab ein Termin vereinbart werden. Die sogenannte "cita previa" kann erst ab 6. Mai beantragt werden.

Darüber hinaus kann die Steuererklärung (Bearbeitungsnummer, Unterlagen) auch per Internet beantragt und ausgefüllt werden. Infos zu der Vorgehensweise finden sich auf der Internetseite der spanischen Finanzbehörde www.agenciatributaria.esSteuern

Steuerpflichtig sind in Spanien Menschen mit einem Jahreseinkommen ab 22.000 Euro, aber auch Inhaber von Guthaben mit Zinseinkünften ab 1600 Euro.

Die Steuerkampagne für das Jahr 2014 beinhaltet einige Neuigkeiten: So können Steuerzahler, die in den vergangenen Jahren von ihren Banken die berüchtigten "Preferentes"-Aktien erhalten hatten, die Verluste rückwirkend geltend machen. Ähnliches gilt für Menschen, die im Zuge der Wirtschaftskrise ihre Hypothekenkredite nicht mehr bedienen konnten und die Immobilie an die Bank rückerstatteten.

Die Steuerkampagne für das Jahr 2014 ist die letzte ihrer Art vor der Reform des Steuerwesens in Spanien. Die Gesetzesnovelle zur Einkommensteuer trat bereits zum 1. Januar 2015 in Kraft.