Wer ein Haus oder eine Wohnung auf Mallorca verkaufen oder vermieten will, muss vom 1. Juni an einen Energieausweis für die Immobilie vorlegen. Bislang gilt das nur für Neubauten, nach Inkrafttreten eines neuen Gesetzes nun bald auch für bereits bestehende Immobilien. Die spanische Regierung setzt damit - wenn auch verspätet - europäische Richtlinien in nationales Recht um.
Das Dekret 235/2013 vom 5. April besagt unter anderem, dass der Inhaber der fraglichen Immobilie verpflichtet ist, einen Energieausweis ausstellen zu lassen. Laut dem Leiter der zuständigen Abteilung im balearischen Energieministerium, Ángel Gallego, informieren die Architekten- und Ingenieurskammern über die autorisierten Firmen, die das Zertifikat ausstellen.
Der Energieausweis bleibt zehn Jahre gültig und ist nur nötig, wenn die Immobilie verkauft oder vermietet werden soll. Vor der Ausstellung wird die Immobilie eingehend auf ihre Energie-Effizienz analysiert: Isolierung, Heizung, Beleuchtung, Lüftung und so weiter. Am Ende wird eine der Effizienz-Stufen zwischen A und G vergeben, ganz so, wie es etwa bei Haushaltsgeräten bereits üblich ist.
Der Energieausweis für bestehende Immobilien beinhaltet auch Empfehlungen, wie die Effizienz des Gebäudes verbessert werden kann. Auf diese Weise soll die Bevölkerung für das Thema sensibilisiert werden. In der Einleitung des Gesetzes heißt es: "Indem es in Zukunft möglich sein wird, die Energie-Effizienz von Gebäuden zu messen und zu vergleichen, werden der Bau von energieeffizienten Gebäuden und die Investition ins Energiesparen gefördert."
Der Energieausweis muss laut Gesetz in Zukunft schon bei der Werbung für eine Immobilie angegeben sein. Bei Verstößen gegen die Bestimmungen drohen Geldstrafen. Die Kosten für den Energieausweis variieren je nach Beschaffenheit der Immobilie stark, dürften in der Regel aber im dreistelligen Eurobereich liegen.
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