Europäisches Flugrecht
Entschädigungsanspruch bei Flugverpätung: Gerichte erklären Abtretungsklauseln der Airlines für unwirksam
Diese Klauseln gelten europaweit bereits seit einigen Jahren als rechtswidrig, wurden von Gerichten auf den Balearen bisher jedoch anerkannt
Eigentlich ist die Sache vollkommen klar: Im Falle einer Flugverspätung von mindestens drei Stunden oder gar der Annullierung eines Fluges stehen Passagieren pauschale Entschädigungszahlungen zwischen 250 und 600 Euro zu. So regelt es die europäische Fluggastrechte-Verordnung. Häufig erkennen die Airlines die Ansprüche der Kunden aber nicht an. Betroffene Passagiere müssen dann auf dem Gerichtsweg ihre Rechte einfordern und das damit einhergehende Kosten- und Prozessrisiko tragen.
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