Eigentlich ist die Sache vollkommen klar: Im Falle einer Flugverspätung von mindestens drei Stunden oder gar der Annullierung eines Fluges stehen Passagieren pauschale Entschädigungszahlungen zwischen 250 und 600 Euro zu. So regelt es die europäische Fluggastrechte-Verordnung. Häufig erkennen die Airlines die Ansprüche der Kunden aber nicht an. Betroffene Passagiere müssen dann auf dem Gerichtsweg ihre Rechte einfordern und das damit einhergehende Kosten- und Prozessrisiko tragen.
Europäisches Flugrecht
Entschädigungsanspruch bei Flugverpätung: Gerichte erklären Abtretungsklauseln der Airlines für unwirksam
Diese Klauseln gelten europaweit bereits seit einigen Jahren als rechtswidrig, wurden von Gerichten auf den Balearen bisher jedoch anerkannt
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