In zwei Fällen, in denen deutsche Urlauber von Düsseldorf nach Palma de Mallorca, unterwegs waren, sind jetzt Grundsatzurteile am Europäischen Gerichtshof gefallen. | Andreas Wiese

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In Luxemburg ist ein Grundsatzurteil gefallen, das auch viele Mallorca-Urlauber interessieren wird. Passagiere, die bei einer angekündigten Flugverspätung von mehr als drei Stunden nicht am Gate erscheinen oder eigenständig einen Ersatzflug buchen, haben nicht zwangsläufig Anspruch auf pauschale Entschädigungszahlungen. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg in der vergangenen Woche in zwei Fällen, die Flüge der Airline Laudamotion von Düsseldorf nach Palma de Mallorca betrafen.

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Ein Mallorca-Urlauber sei aus Sorge, wegen der angekündigten Verspätung seines Flugs einen Geschäftstermin zu verpassen, nicht am Flughafen erschienen. Sein Flug habe das Ziel dann mit über drei Stunden Verspätung erreicht. Der andere Passagier, ebenfalls ein deutscher Urlauber, habe im Vorfeld eigenständig einen Ersatzflug gebucht.

Beide Fluggäste erhoben Klagen gegen die Fluggesellschaft Laudamotion, um eine pauschale Ausgleichszahlung von 250 Euro zu erhalten, die laut EU-Fluggastrechteverordnung bei einer Flugverspätung von mindestens drei Stunden auf Kurzstecken vorgesehen ist. In diesen Fällen bestehe der Anspruch nicht, entschied das EuGH. Die Passagiere hätten den eigentlichen Schaden des Zeitverlusts aller Wahrscheinlichkeit nach nicht erlitten. Welche Rechte Sie bei Flugverspätungen oder -ausfällen haben, können Sie hier nachlesen.