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Die EU-Kommission bezweifelt offenbar, dass die vom spanischen Staat eingeführte Pflicht zur Offenlegung der Vermögensverhältnisse im Ausland mit Gemeinschaftsrecht vereinbar ist. Das teilte jetzt der Rechtsanwalt Alejandro del Campo mit, der im Februar 2013 eine Beschwerde gegen die Regelung eingereicht hatte. Er habe nun ein Antwortschreiben der EU-Kommission erhalten, in dem von einem möglichen Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien die Rede sei.

Die EU-Kommission räume den Mitgliedsstaaten zwar grundsätzlich das Recht ein, von Steuerinländern Angaben über Vermögenswerte im Ausland zu fordern. Allerdings dürfe eine solche Vorschrift nicht die Freizügigkeit beeinträchtigen.

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In der Kritik stehen vor allem die extrem hohen Strafen bei Verstößen gegen die Pflicht zur Vermögenserklärung. So sieht die spanische Regelung etwa vor, dass nicht angegebene Vermögenswerte nachträglich als Gewinn versteuert werden müssen. Auf diese Weise können die Strafzahlungen den eigentlichen Vermögenswert übersteigen.

Alejandro del Campo geht davon aus, dass der spanische Fiskus nun wird prüfen müssen, ob er die umstrittene Regelung wieder abschafft.