Einkommensteuer für Nichtresidenten
Am 31. Dezember 2013 läuft die Frist zur Abgabe der Einkommensteuer-erklärung für Nicht-Residente für 2012 ab. Die sogenannte "Impuesto sobre la Renta de los No Residentes" verpflichtet jeden Nicht-Residenten, der Eigentümer einer Immobilie auf Mallorca ist, die Einkommensteuererklärung abzugeben.
Residenten müssen Vermögenswerte ab 50.000 Euro offenlegen
In Zukunft muss jede Person, die in Spanien Resident ist, ihren Besitz im Ausland offenlegen: Bankkonten, Lebensversicherungen, Aktien, Anteile an Investmentfonds, Immobilien. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, muss mit saftigen Strafen rechnen, sollte der spanische Fiskus Wind davon bekommen. Die Neuregelung gilt allerdings nur für Residenten, also Personen, die in Spanien voll steuerpflichtig sind. Das Hauptkriterium hierbei ist die Dauer des Aufenthaltes: Wer sich länger als 183 Tage im Jahr hier aufhält, gilt als Resident.
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