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Vermietung von Feriendomizilen: Was kann genehmigt werden?
Wer sein Mallorca-Domizil als Urlaubsunterkunft anbieten möchte, muss gemäß Artikel 19 des Dekrets 13/2011 einen entsprechenden Antrag beim balearischen Ministerium für Tourismus einreichen (einige Unternehmer wie MC-Fincaservice übernehmen dies für ihre Kunden).
Internet-Fallen beim Mieten des Ferienhauses
Um beim Buchen einer Ferienimmobilie im Internet nicht übers Ohr gehauen zu werden, sollte man zunächst das Angebot kritisch prüfen. Worauf man besonders achten sollte, hat der Verband Deutscher Ferienhausagenturen (VDFA) in einer Ratgeberliste zusammengefasst.
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