Die jüngste Verschärfung des auch auf Mallorca geltenden spanischen Sexualstrafrechts, das entgegen der Absicht des Gesetzgebers zu zahlreichen Strafmilderungen auch bereits verurteilter Täter geführt hat, sorgt weiter für Unruhe. Der Oberste Gerichtshof teilte am Mittwoch in der Begründung eines Urteils mit, die strafmildernde Anwendung des neuen Gesetzes sei "obligatorisch". Dies müsse aber in jedem Fall individuell geprüft werden. Die 152 Seiten lange Urteilsbegründung lag der Deutschen Presse-Agentur vor.
Täter plötzlich frei: Die kuriosen Folgen des Sexualstrafrechts von Spaniens Linksregierung
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