Am Gericht in Palma herrschte großer Medienrummel.

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Die Schwester des spanischen Königs Felipe VI. muss sich möglicherweise wegen Steuerdelikten auf Mallorca in einem Prozess verantworten. Dies ist durch eine Gerichtsentscheidung am Freitagmittag wahrscheinlicher geworden. Die Richter beschlossen, dass Infantin Cristina weiterhin als Beschuldigte zu behandeln sei.

Nun droht ihr ein Prozess, genau wie ihrem Ehemann Iñaki Urdangarin. Allerdings ließ das Gericht den Vorwurf fallen, die Infantin habe sich auch der Geldwäsche schuldig gemacht.

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Unter Umständen kommt es jedoch nur zum Prozess, wenn die Staatsanwaltschaft tatsächlich Anklage erhebt. Dies gilt als unwahrscheinlich, da sich die Staatsanwälte bereits im Vorfeld für die Einstellung der Ermittlungen gegen die Infantin ausgesprochen hatten.

Das Verfahren wurde bisher in erster Linie vom Richter José Castro vorangetrieben. Die Staatsanwaltschaft sah bislang keine ausreichenden Gründe für eine Anklage der Infantin. 

Bei den Vorwürfen dreht es sich um die illegale Beschaffung von Aufträgen und mögliche Steuerhinterziehung. In die Machenschaften soll eine Firma verwickelt sein, die Urdangarin und Infantin Cristina gemeinsam gehört. Die Schwester des spanischen Königs hatte stets darauf verwiesen, die Geschäfte habe nur ihr Mann geführt.