Bereits seit 2011 bemühen sich die Behörden auf Mallorca, den wildesten Auswüchsen des Partytourismus auf der Insel Einhalt zu gebieten. Damals verabschiedete der Stadtrat eine Verordnung, mit deren Hilfe Saufgelage in der Öffentlichkeit bekämpft werden sollten. Das richtete sich damals allerdings noch nicht in erster Linie gegen Urlauber, die sich an der Playa de Palma daneben benahmen, als vielmehr gegen überwiegend junge Einheimische, die sich in Gewerbegebieten oder auf Parkplätzen zu gemeinsamen Besäufnissen trafen.
In den folgenden Jahren wurde die Verordnung über die „zivilisierte Nutzung des öffentlichen Raumes” immer weiter verschärft. Mittlerweile verbietet sie im gesamten Stadtgebiet Saufgelage in der Öffentlichkeit, wenn es etwa zu Ruhestörung kommt.
Im Jahr 2020 erließ dann die Balearen-Regierung das Dekret zur Bekämpfung des Exzess-Tourismus, das nun überarbeitet und verschärft wurde. In einigen Punkten geht die neue Version über die bisherige Regelung hinaus. Am deutlichsten wird das beim Thema Alkoholkonsum im öffentlichen Raum. Dieser ist seitdem in bestimmten Touristenzonen komplett verboten. Das gilt nicht nur an der Playa de Palma, sondern auch in Magaluf. Wortwörtlich heißt es dazu im Gesetzestext: „Der Konsum von alkoholischen Getränken auf öffentlichen Straßen ist verboten.” Es drohen Geldstrafen in Höhe von 500 bis 1500 Euro.
Auf diese Weise sollen die riesigen Freiluftpartys eingedämmt werden, die es am „Ballermann” in den Sommermonaten häufig gibt. Während die feuchtfröhlichen Gelage tagsüber am Strand stattfinden, verlagern sie sich später dann auf die Promenade, in „Schinken-” und „Bierstraße”, wo sich dann tausende Touristen drängen. Alkoholischen Nachschub gibt es reichlich in den umliegenden Geschäften. Diesen Läden wird eine erhebliche Mitschuld an den Saufgelagen in der Öffentlichkeit zugeschrieben.
Deshalb hat die Balearen-Regierung diese nun ebenfalls ins Visier genommen. Schon länger ist es verboten, Alkohol im Schaufenster anzupreisen und auch bisher schon mussten die Geschäfte den Alkoholverkauf um 21.30 Uhr einstellen. Mittlerweile müssen sie um diese Uhrzeit komplett schließen. Umgesetzt wird das jedoch bisher nicht, wie man beim Einzelhandelsverband Pimeco einräumt.
Verboten sind in den Lokalen an der Playa de Palma auch Sonderangebote beim Alkoholausschank. Zwei Getränke zum Preis von einem etwa sind nicht mehr erlaubt. Auch organisierte Sauftouren gibt es nicht mehr. In den Hotels sind Angebote, bei denen alkoholische Getränke inbegriffen sind, untersagt.
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Hajo-Hajo
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Vor 3 Monaten
CorvetteJa, das ist die Frage ob bei einer Kontrolle nicht gegen die Persönlichkeitsrechte verstoßen wird? Es wäre sinnvoll diese erst mal zu prüfen und was da EU-Recht dazu sagt?
Wie wollen sie kontrollieren was jemand in der Wasserflasche oder Limopulle hat? In den US haben die Leute die Flasche in der Tüte und die Polizei darf nicht reinschauen oder sonstwas. Was dürfen die hier überhaupt zur Kontrolle machen ohne Ärger zu kriegen?
2 Kommentare
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CorvetteJa, das ist die Frage ob bei einer Kontrolle nicht gegen die Persönlichkeitsrechte verstoßen wird? Es wäre sinnvoll diese erst mal zu prüfen und was da EU-Recht dazu sagt?
Wie wollen sie kontrollieren was jemand in der Wasserflasche oder Limopulle hat? In den US haben die Leute die Flasche in der Tüte und die Polizei darf nicht reinschauen oder sonstwas. Was dürfen die hier überhaupt zur Kontrolle machen ohne Ärger zu kriegen?