Hundewelpen müssen in Palma bis drei Monate nach der Geburt geimpft und gekennzeichnet werden.

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Der Oberste Gerichtshof der Balearen auf Mallorca hat Bußgelder des Ministeriums für Gesundheit und Konsum an eine Tierhändlerin über 12.000 Euro bestätigt. Die Betroffene hatte in mindestens zwei Fällen Welpen anderer Rassen als die von ihr beworbenen verkauft. Nach dem Urteil vor zwei Jahren hatte die Händlerin Einspruch gegen die Bußgelder eingelegt.

Die Frau betrieb eine kleine Tierhandlung in Palma. Einer ihrer Kunden hatte sie wegen der beschriebenen Abweichung hinsichtlich der Hunderasse bei den Behörden angezeigt. In der Folge leiteten die Verbraucherschützer ein Verfahren ein.

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In 2022 verhängte die Behörde zwei Bußgelder. Die Händlerin wollte eine Aussetzung dieser erwirken und begründete den Wunsch mit den Auswirkungen der Summe auf ihre wirtschaftliche Situation. Außerdem verwies ihre Verteidigung in der Berufung auf ein neues Tierschutzgesetz, das den Verkauf von Welpen in Handlungen reguliert und professionelle Züchter bevorteilt.

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