Der Oberste Gerichtshof der Balearen (TSJIB) sah die Sanktionen des Beschäftigten durch dessen Arbeitgeber als gerechtfertigt an. | Alejandro Sepúlveda
Palma, Mallorca11.07.24 15:48
Der Oberste Gerichtshof der Balearen (TSJIB) auf Mallorca hat die Strafe eines Beschäftigten durch dessen Arbeitgeber wegen einer Reihe von sexuellen Anzüglichkeiten gegenüber einer Kollegin bestätigt. Das Unternehmen entzog dem Mann sieben Tage lang Arbeit und Lohn, weil dieser in der Öffentlichkeit und vor anderen Mitarbeitern den Gesang eines Truthahns in Anspielung auf die Klitoris seiner Kollegin imitiert hatte. Außerdem hatte er gesagt, dass diese eine alte Frau sei, die "eine Muschi wie einen Truthahnschnabel" habe.
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