Der Oberste Gerichtshof der Balearen (TSJIB) sah die Sanktionen des Beschäftigten durch dessen Arbeitgeber als gerechtfertigt an. | Alejandro Sepúlveda

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Der Oberste Gerichtshof der Balearen (TSJIB) auf Mallorca hat die Strafe eines Beschäftigten durch dessen Arbeitgeber wegen einer Reihe von sexuellen Anzüglichkeiten gegenüber einer Kollegin bestätigt. Das Unternehmen entzog dem Mann sieben Tage lang Arbeit und Lohn, weil dieser in der Öffentlichkeit und vor anderen Mitarbeitern den Gesang eines Truthahns in Anspielung auf die Klitoris seiner Kollegin imitiert hatte. Außerdem hatte er gesagt, dass diese eine alte Frau sei, die "eine Muschi wie einen Truthahnschnabel" habe.

"Die Einstufung als schweres Vergehen und die Sanktion erscheinen uns völlig angemessen und könnten sogar als milde bezeichnet werden", urteilte das Sozialgericht. Seiner Ansicht nach sind die Äußerungen des Mitarbeiters beleidigend und inakzeptabel. "Sie sind objektiv strafbar, da sie die Würde der Mitarbeiterin ernsthaft verletzen, obwohl ein freundschaftliches Verhältnis mit ihr bestand, das ein gewisses Maß an Vertrauen beinhaltete", so das Gericht.

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Die Frau hatte sich bei ihren Vorgesetzten über eine mögliche sexuelle Belästigung beschwert. Das Unternehmen wandte sein übliches Protokoll an und nahm Aussagen von mehreren Mitarbeitern entgegen. Eine schwerwiegendere Belästigung schloss es allerdings aus.

Die Akte sah die sexistischen Äußerungen jedoch als erwiesen an und verhängte eine Disziplinarmaßnahme. Den gerichtlichen Einspruch des Beklagten gegen diese Sanktion wies das TSJIB nun ab.

Der Fall erinnert an einen ähnlichen Akt, der sich in der zurückliegenden Woche ereignet hatte: Ein Pärchen hatte am Strand von Coll d'en Rabassa öffentlich Sex. Dabei waren Minderjährige anwesend. Deren Vater rief die Nationalpolizei, die das Pärchen festnahm.