Die aufgestellten Schilder weisen auf die geltenden Verkehrs- und Parkverordnungen in Naturschutzgebieten hin. | Ajuntament de Alcúdia

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Die Stadtverwaltung von Alcúdia auf Mallorca verbietet ab sofort die Zufahrt zu zwei Naturgebieten der Gemeinde mit bestimmten Fahrzeugen. Betroffen sind allradbetriebene Autos, Quads, Buggies oder ähnliche Gefährte. Die Regelungen gelten für touristische Straßen um die Berge La Victòria und Puig de Sant Martí. Dazu wurden die zu schützenden Zonen mit entsprechenden Schildern versehen.

Neben dem Einlassstopp für die genannten Fahrzeugtypen beinhaltet die neue Vorschrift auch Verbote des Fahrens mit mehr als 30 Stundenkilometern, der Durchfahrt von Fahrzeugen mit mehr als 35 Sitzplätzen, des Parkens außerhalb der gekennzeichneten Bereiche und der Ausübung von Sport mit motorisierten Fahrzeugen.

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Nach der Verordnung werden geringfügige Verstöße mit einer Geldstrafe von 200 Euro geahndet, während schwere Verstöße mit 400 Euro geahndet werden. Sehr schwere Verstöße werden mit einer Geldstrafe von bis zu 600 Euro geahndet. Darüber hinaus hat die Stadtverwaltung das Parken auf der gesamten Strecke der Straße Camí de la Muntanya Richtung Bucht von Coll Baix von 22 Uhr bis 7 Uhr morgens verboten.

In den genannten Schutzzonen kommt es häufig zu Beschwerden von Bürgern über Fahrzeuge, die die natürliche Umwelt schädigen.