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Die Staatsanwaltschaft auf Mallorca fordert wegen fahrlässiger Körperverletzung von einer Babysitterin auf Mallorca 4050 Euro. Der Frau wird vorgeworfen, im Jahre 2018 einem dreijährigen Jungen beim Baden Verbrennungen ersten und zweiten Grades zugefügt zu haben. Der Prozess soll alsbald in Palma stattfinden.

Dass den Kindern irgendetwas passiert, ist sicher der Albtraum jeder Eltern, die in ihrer Arbeitszeit ihre Zöglinge einer Babysitterin anvertrauen müssen. Genau das hat jedoch im Sommer vor vier Jahren eine Familie in Santanyí erlebt. Die Angeklagte, eine 45-jährige Spanierin, wurde damit beauftragt, auf zwei Kinder aufzupassen.

Als der dreijährige Junge in die Hose machte und sich dabei stark beschmutzte, entschied sich die Babysitterin für ein Bad, bei dem sie das Kind gründlich reinigen könnte. Als sie den Jungen in die Wanne setzte, drehte sie den Hahn einfach heiß auf und ließ das Wasser auf den Jungen laufen. Dabei überprüfte sie nicht die Temperatur, die extrem hoch war.

Doch damit nicht genug: Die Schmerzensschreie des Kleinen missachtend, fing die Frau einfach an, das Kind zu waschen. Mit dem Ergebnis, dass der Junge in das lokale Gesundheitszentrum gebracht wurde. Als die Ärzte dort den Ernst der Lage erkannten, überstellten sie das Kleinkind in die Uniklinik. Dort wurden Verbrennungen ersten und zweiten Grades festgestellt. Die Narben an Gesäß und Beinen des Jungen, so die Mediziner, würden ein Leben lang Narben bestehen bleiben.

Neben der Geldstrafe in Höhe von 4050 Euro fordert die Staatsanwaltschaft von der Angeklagten, eine Entschädigung in Höhe von 1878,27 Euro an die Eltern des Kindes zu zahlen.