Ministerpräsident Pedro Sánchez rief den neuen Alarmzustand am Sonntag während eines außerordentlichen Ministerrats aus. | Borja Puig de la Bellacasa

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Wie sich schon seit einigen Tagen angedeutet hat, hat die spanische Regierung am Sonntag auf der außerordentlichen Sitzung des Ministerrats erneut den Alarmzustand ausgerufen. Er gilt zunächst für zwei Wochen, soll aber nach dem Willen der Regierung landesweit, also auch auf Mallorca, bis zum 9. Mai verlängert werden.

"Der Alarmzustand ist das verfassungsrechtliche Instrument für eine Extremsituation. Und wir leben in einer extremen Situation", erklärte Regierungschef Pedro Sánchez in einer Presserunde nach der Sitzung.

Auf der kommenden Tagung des Ministerrats am Dienstag will er die Verlängerung des Alarmzustands bis zum 9. Mai beantragen. Die Frist sei aber nicht "in Stein gemeißelt", sobald es die Pandemiesituation zulasse, werde der Alarmzustand beendet, so Sánchez. Ziel sei es, die Zahl der bestätigten Coronainfektionen pro 100.000 Einwohner von derzeit über 400 auf 25 zu senken.

Medienberichten zufolge schreibt der Erlass auch eine nächtliche Ausgangssperre von 23 Uhr abends bis 6 Uhr morgens vor. Es fällt in die Befugnis der einzelnen Regionen, diese Maßnahme um eine oder zwei Stunden vor- oder nachzuverlegen, schreibt die spanische Tageszeitung "El País".

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Das Blatt berichtet zudem, dass Reisen zwischen einzelnen Regionen nur bei zwingenden Gründen möglich sein sollen. Ausnahmen sollen aufgrund der positiven Coronalage für die Kanarischen Inseln gelten, um den Tourismus so weit wie möglich zu retten.

Spanien schränkt zwar die Mobilität so weit wie möglich ein, schließt aber keine Grenzen. Autonome Regionen wie die Balearen können über das Ausmaß der verhängten Reisebeschränkungen selber entscheiden.

Landesweit wird zudem die Teilnehmerzahl bei gesellschaftlichen oder familiären Zusammenkünften auf sechs beschränkt, eine Vorschrift, die auf den Balearen bereits seit Samstag gilt. Davon ausgenommen sind Personen, die unter einem Dach zusammenleben.

Anders als beim erstmals Mitte März ausgerufenen Alarmzustand, dessen Verlängerung alle zwei Wochen vom Parlament gebilligt werden musste, beinhaltet der Text des neuen Dekrets bereits die Notwendigkeit, die Maßnahme für einen längeren Zeitraum in Kraft treten zu lassen.

Der Alarmzustand soll Einschränkungen der Mobilität zur Eindämmung der Corona-Pandemie juristisch absichern. (mais)