Der Flugverkehr wird drastisch eingeschränkt. | Archiv

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Die am Samstag bewilligte Ausgangssperre beinhaltet auch Einschränkungen für den Flugverkehr. Im Königlichen Dekret heißt es, dass neben dem Schienen- und Seeverkehr auch der Luftverkehr um mindestens 50 Prozent beschnitten wird.

Die tatsächliche Verringerung des Luftverkehrs dürfte aber noch höher sein. Denn das Dekret schreibt auch vor, dass Passagiere im Flieger einen maximalen Sicherheitsabstand einhalten müssen, um die Ansteckungsgefahr zu vermindern. Die Rede ist von mindestens einem Meter.

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Um diese Vorgaben zu erfüllen, könnte es angesichts der beengten Sitzverhältnisse in den Flugzeugen notwendig werden, dass pro Sitzreihe nur einer oder höchstens zwei Plätze belegt werden können und jede zweite Sitzreihe ganz leergelassen wird, schreibt "flynews.de".

Bei der Online-Buchung von Flugtickets müssen Passagiere außerdem darauf hingewiesen werden, dass sie ihren Flug nur antreten dürfen, wenn es unaufschiebbare Gründe dafür gibt. Hier gelten dieselben Regeln wie für die Bewegungsfreiheit an Land. So dürfen jobbedingte Flüge angetreten werden. Auch wer sich um Kinder, ältere oder hilfsbedürftige Personen kümmern muss, darf fliegen. Touristen dürfen ihren Heimflug antreten. Residenten, die die Nachricht vom Alarmzustand im Ausland erreicht hat, können ebenfalls auf die Balearen zurückkehren.

Die im Königlichen Dekret festgelegten Maßnahmen müssen von den Airlines bis zum 20. März umgesetzt werden, hieß es weiter. (mais)