Frühstücksgenuss im Sonnenschein: So sah es am vergangenen Samstagvormittag in Santa Catalina aus. Für die einen sind solche schmalen Tischreihen auf dem Bürgersteig ein Zeichen mediterranen Lifestyles, für die anderen eine Belästigung. Sollte die Stadt ihre neue Regelung wie geplant verabschieden, droht den hier gezeigten Straßenlokalen vermutlich das Aus.

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Palmas Wirte sind in Alarmbereitschaft, und es geht wieder einmal um die Straßen-Cafés. Der regierende Linkspakt bereitet eine neue Verordnung vor, die nach Medienberichten in einigen Stadtvierteln die Eliminierung von bis zu 40 Prozent der bewirteten Außenflächen zur Folge haben wird. Mit am meisten betroffen sind die In-Viertel Santa Catalina und Es Jonquet, neuerdings gerne als „Soho Palmas” bezeichnet.

Noch ist die Verordnung nicht verabschiedet, noch haben die Wirte Hoffnung, dass der Entwurf etwas abgemildert wird. Ein geplantes Treffen mit Stadtvertretern am Donnerstag wurde von ihnen abgesagt. Man brauche mehr Zeit, um die Pläne zu studieren.

Maßgeblich zur Reduzierung der Freiflächen ist das Vorhaben der Stadtverwaltung, Stühle und Tische in der Regel nur dann zuzulassen, wenn den Fußgängern ein Freiraum von 2,50 Meter bleibt. Dabei scheint es aber noch Verhandlungsspielraum zu geben. Denkbar ist, dass die Norm nur bei neuen Lokalen angewendet wird oder dass es in Einzelfällen bei den bisher gültigen, aber selten kontrollierten zwei Metern bleiben kann.

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Die geplante städtische Verordnung bedeutet auch das Ende für die zeltähnlichen Konstruktionen, mit denen viele Wirte ihre Terrassen winterfest machen. In Zukunft sind nur noch einfache Markisen und Sonnenschirme sowie Wandschirme (wie etwa bei den Cafés auf dem Borne) erlaubt.

Die Kunststoffzelte dienen in der Regel nicht nur dazu, die Gäste vor den Unbilden des Wetters zu schützen. Sie werden auch als „Raucherzimmer” genutzt, obwohl sie nach dem Anti-Raucherschutz-Gesetz dafür gar nicht zugelassen sind.

Da die Wirte teilweise viel Geld in diese Verschläge investiert haben, will die Stadt ihnen einen Übergangsregelung von 18 Monaten einräumen. Der Gastroverband möchte gerne eine Verlängerung auf 24 Monate erreichen. (jog)

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