Kassler mit Sauerkraut und Kartoffeln: Ein typisch deutsches Traditionsgericht. | Archiv

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Die Vorsitzende des Verwaltungsgerichts von Palma, Nuria Ramos, beschäftigt sich derzeit mit einer kniffligen Frage: Handelt es sich bei dem deutschen Traditionsgericht Kassler aus Sachsen nun um Fleisch- oder Wurstware? Von dieser Frage hing nämlich die Entscheidung über einen Einspruch ab, den der Arbeitgeberverband der spanischen Fleischindustrie gegen eine von der Regierung verhängte Geldstrafe eingelegt hatte.

Die Antwort: Ob es sich um das eine oder das andere handelt, hängt von den enthaltenen Zusatzstoffen ab. Das Gericht hat entschieden: Bei Kassler handelt es sich um Wurstware, und deshalb hob der Richter eine vom Landwirtschaftsministerium verhängte Geldstrafe wegen eines möglichen Lebensmittelbetrugs auf.

Der Fall begann, als bei einer Kontrolle zwei Zusatzstoffe in den Produkten "Sajonia Schweinekotelett und Sajonia Schweinelende" des Unternehmens Embutidos del Centro S. A., das seinen Sitz in Toledo hat, aber auch Ware auf den Balearen vertreibt, gefunden wurden. Beide enthielten ein Antioxidationsmittel (E-316) und Natriumglutamat, einen Geschmacksverstärker (E-621). Diese Zusatzstoffe dürfen in einer Frischfleischzubereitung laut Gesetz nicht vorkommen. Daher wurde das Unternehmen zunächst zu einer Geldstrafe in Höhe von 828,24 Euro verurteilt.

Das Unternehmen selbst legte jedoch gegen die Strafe Berufung ein. Gleichzeitig legte auch die NGO "National Association of Meat Industries", aufgrund des durch die Geldbuße geschaffenen Präzedenzfalls Einspruch ein. Die Regierung versuchte, den Einspruch zurückzuweisen, jedoch vergeblich. Die Geldstrafe wurde schließlich aufgehoben.