Die Reaktion der Landesregierung auf die anstehende Entschädigungszahlung an Kühn ließ nicht lange auf sich warten. So warf Vize-Ministerpräsident Antoni Costa der Vorgängerregierung „Verantwortungslosigkeit“ und „Nachlässigkeit“ auf Kosten der Steuerzahler vor. Die Zahlung der Entschädigung in Höhe von 96 Millionen Euro würde ein „riesiges Loch“ in die öffentliche Haushaltskasse reißen, ein so hoher Betrag sei nicht vorhanden, die Landesregierung müsse dafür einen Kredit aufnehmen, so Costa.
Bereits im Februar 2022 hatte der Oberste Gerichtshof der Balearen Birdie Son Vida S.L. Schadensersatz in Höhe von 91,5 Millionen Euro zugesprochen. Gegen dieses Urteil legte die Landesregierung Revision ein. Erreicht hat sie damit nur, dass zu der Schadenssumme weitere 4,5 Millionen Euro an Zinsen hinzukamen. Das Urteil des Obersten Gerichtshofs ist nun rechtskräftig, der neuen konservativen Landesregierung bleiben zwei Monate Zeit, das Geld an Kühn zu überweisen.
Zum Hintergrund: Über seine Firma Birdie Son Vida S.L. hatte Kühn 1999 das Areal La Muleta II in Port de Sóller gekauft, das zu diesem Zeitpunkt als Bauland ausgeschrieben gewesen war. Der Immobilienunternehmer wollte darauf Medienberichten zufolge 30 Luxusvillen errichten. 2008 stufte die Landesregierung das Grundstück als suelo rústico und somit nicht bebaubar ein, damit war es um das Bauvorhaben geschehen. Kühn klagte und erreichte 2013 eine außergerichtliche Einigung mit der Regierung. Eine Legislaturperiode später lockerte die Regierung die Baugesetze.
Dann trat der Zeitung zufolge die Gemeinde Sóller auf den Plan. Sie verweigerte sich jeder Lockerung und hielt an den restriktiven Auflagen von einst fest. Kühn rief über Birdie Son Vida S.L. erneut die Gerichte an. In erster Instanz sollte die Gemeinde recht behalten. Dazu kam, dass ein weiterer Regierungswechsel im Consolat del Mar zu einem erneuten Bauverbot in La Muleta II führte. Nach diversen Urteilen sprach der Oberste Gerichtshof der Balearen im Februar 2022 schließlich ein erstes Machtwort: Birdie Son Vida S.L. sei mit 91,5 Millionen Euro zu entschädigen.
Nun blieb der Landesregierung nur noch die Hoffnung, der Oberste Gerichtshof Spaniens sehe dies anders. Tat er aber nicht, am Mittwoch wurde bekannt, dass sich die Richter in Madrid hinter ihre Kollegen in Palma stellten.
2 Kommentare
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie sich registrieren lassenund eingeloggt sein.
Das freut mich sehr, dass er hartnaeckig blieb, bleiben konnte, denn das kostet Zeit und Geld, von den Nerven nicht zu reden. Mit diesem hochrichterlichen Urteil duerfte auch ein Praezedenzfall geschaffen worden sein, was das leidige Thema "Rechtssicherheit" anbetrifft.
Hundert Millionen Euro, aus der Portokasse ist das nicht zu bezahlen. Da wird wohl die Ecotasa erhöht werden müssen, es geht ja um den Erhalt von Natur. Denn ein zweites Son Vida tut nicht unbedingt not. Unverständlich, wie überhaupt das Gebiet als Bauland ausgeschrieben werden konnte. Da kann man nicht auszuschließen, dass monetäre Anreize da eine Rolle gespielt haben.