Das Finanzamt vermutet, dass die Reihe von Insolvenzen, bei denen etwa zwanzig Unternehmen der Unternehmensgruppe des Immobilienmoguls für zahlungsunfähig erklärt wurden, in Wirklichkeit ein Manöver waren, um die Eintreibung dieser Schulden zu verhindern, die sich auf über elf Millionen Euro belaufen, Zuschläge und Zinsen nicht mitgerechnet. Ein Untersuchungsrichter in Palma de Mallorca hatte die Hausdurchsuchung angeordnet. Im Rahmen der Ermittlungen suchten Beamte der Steuerbehörde in der vergangenen Woche die Wohnung des Unternehmers auf und beschlagnahmten seine Computer.
In einer am Dienstagnachmittag verbreiteten Mitteilung ließ Matthias Kühn über seine Anwälte eine Sechs-Punkte-Erklärung in Spanisch und Deutsch bekanntgeben:
1. Der "angebliche Steuerbetrug durch Scheinfirmen" ist nichts anderes als die bestehenden Schulden der Unternehmen der Kühn-Gruppe, die sich seit 2016 und 2019 im Insolvenzverfahren befinden und bei denen Herr Kühn nicht mehr Geschäftsführer ist.
Bei all diesen Konkursen wurden die Vorgänge von der Konkursverwaltung analysiert und in den verschiedenen Verfahren als "nicht Schuldhaft“ erklärt, ohne dass das Steuerverwaltung, die bei allen Verfahren anwesend war, Einspruch erhoben hätte.
2. Sowohl die Schulden als auch die Unternehmen sind der Steuerverwaltung sehr gut bekannt, da die Schulden der Unternehmen seit vielen Jahren in den Listen der Steuerschuldner auftauchen und somit genau bekannt sind.
3. Herr Kühn hat auf privater Ebene keine vollstreckbaren Schulden bei den Steuerbehörden.
4. Ein großer Teil der Schulden sind durch Sicherheiten gedeckt und für den Rest gab es 2018 ein Garantieangebot auf die mögliche Entschädigung des Muleta Verfahrens, das jedoch von der Steuerbehörde nie beantwortet wurde.
5. Alle Maßnahmen erfolgen einige Tage nach der Veröffentlichung des Urteils, in dem eine Entschädigung von 96 Millionen Euro zugesprochen wurde.
6. Die Kühn-Gruppe und Herr Kühn haben natürlich immer mit der Justiz kooperiert und werden immer mit ihr kooperieren und sind von ihrer Unschuld überzeugt und davon, dass die Wahrheit am Ende immer siegen wird.
Vor rund zwei Wochen hatte der deutsche Unternehmer für Schlagzeilen gesorgt, weil bekannt geworden war, dass er von der Balearen-Regierung um 96 Millionen Euro entschädigt werden muss. Dafür muss die Inselregierung sogar einen Kredit aufnehmen. Nach jahrelangem Rechtsstreit hatte der Oberste Gerichtshof Spaniens dem Immobilienmogul recht gegeben. Weil die vormaligen Landesregierungen ihm zweimal einen Strich durch ein Bauprojekt in Port de Sóller gemacht hatte, legte der Matthias Kühn Rechtsmittel ein. Hier lesen Sie mehr über Matthias Kühns Leben und Wirken.
1 Kommentar
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Na die 11 Mio ,plus die noch offenen 4 Mio wie MM berichtete, plus einer hohen und gerechten Geldstrafe kann er ja locker von den 96 Mio Euro bezahlen! Jeder andere wandert für sowas in dem Raum mit dem gestreiften Sonnenlicht.. !!!! Gleiches Recht und gleiche Pflicht für alle!!!!!!!!