Matthias Kühn wollte das Gebiet „La Muleta II” in Port de Sóller bebauen und durfte nicht. Jetzt wird er dafür entschädigt. | Ll. García

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Das Gerichtsurteil, wonach die Balearen-Regierung dem einstigen Immobil-ienunternehmer Matthias Kühn 95 Millionen Euro bezahlen muss, hat in den vergangenen Tagen auf Mallorca und in ganz Deutschland hohe Wellen geschlagen. „Deutscher bekommt irre Summe nach Gerichtsurteil”, titelte zum Beispiel die Bild-Zeitung am vergangenen Dienstag.

Bei den Behörden auf Mallorca scheint jetzt vor allem eines umzugehen, und zwar die Angst, dass es in naher Zukunft weitere solcher Entschädigungsurteile geben könnte, da vor allem zu Zeiten der Linksregierungen (2007-2011 und 2015-2023) häufig eigentlich als Bauland ausgewiesenes Gebiet zu „suelo rústico”, also „ländlichem Grund”, zurückgestuft wurde. Vor diesem Hintergrund war auch das Urteil zugunsten Kühns gefallen. Er hatte wegen einer kurzfristigen Umwidmung das Bauprojekt nicht realisieren können – und das war gemäß der Juristen nicht rechtens.

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Das Problem: Entschädigungen dieser Art reißen riesige Löcher in die öffentlichen Kassen. Im Fall Kühn hat die konservative Landesregierung bereits angekündigt, zur Begleichung einen Kredit aufnehmen zu müssen. Vize-Ministerpräsident Antoni Costa von der konservativen Volkspartei PP warf der einstigen sozialistischen Vorgängerregierung deshalb „Verantwortungslosigkeit” und „Nachlässigkeit” auf Kosten der Steuerzahler vor. Die ausstehende Entschädigungszahlung würde bedauerlicherweise ein „riesiges Loch” in die öffentliche Haushaltskasse reißen, ein so hoher Betrag sei nicht vorhanden.

Kühn selbst lässt indes offen, ob er nach dem Urteil wieder auf Mallorca tätig werden will. „Diese Frage kann nur er selbst beantworten. Matthias ist ein Geschäftsmann, ein Kämpfer und er hat zwei Söhne, die ebenfalls Unternehmer sind. Er lebt zwar schon seit Jahren nicht mehr auf der Insel, aber er wird weiterhin an Projekten arbeiten”, so seine Anwälte.