Frist zum Offenlegen von Vermögen läuft ab
Bis zum 30. April müssen Personen, die in Spanien voll steuerpflichtig sind, gegenüber dem Finanzamt ihre Vermögenswerte im Ausland offenlegen. Der spanische Fiskus fordert Angaben über Bankkonten, Lebensversicherungen, Aktien, Anteile an Investmentfonds, Immobilien.
Residenten müssen Vermögenswerte ab 50.000 Euro offenlegen
In Zukunft muss jede Person, die in Spanien Resident ist, ihren Besitz im Ausland offenlegen: Bankkonten, Lebensversicherungen, Aktien, Anteile an Investmentfonds, Immobilien. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, muss mit saftigen Strafen rechnen, sollte der spanische Fiskus Wind davon bekommen. Die Neuregelung gilt allerdings nur für Residenten, also Personen, die in Spanien voll steuerpflichtig sind. Das Hauptkriterium hierbei ist die Dauer des Aufenthaltes: Wer sich länger als 183 Tage im Jahr hier aufhält, gilt als Resident.
Neue Besteuerung auch für Mallorca-Deutsche und weitere Ausländer
Aus steuerlicher Sicht steht auf Mallorca eine folgenreiche Neuerung an: Wer in Spanien Resident ist, soll gezwungen werden, gegenüber dem hiesigen Finanzamt offenzulegen, welche Vermögenswerte er im Ausland besitzt. Wer das nicht tut, muss mit einer hohen Geldstrafe rechnen. „Die neue Regelung ist ziemlich streng“, sagt ein Steuerberater in Palma. Ein bedeutender Teil der Mallorca-Deutschen dürfte betroffen sein. Die Erklärung für 2012 kann bis Ende April 2013 abgegeben werden.
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