Goldcar betreibt auch eine Verleihstation am Flughafen von Palma. | R. de Miguel

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Anfangs bei der Buchung im Internet war der Mietwagen preiswert, bei der Abholung wird er plötzlich teuer. Ein Ärgernis, mit dem sich zahlreiche deutsche Urlauber an das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland wenden.

So auch eine Frau aus Schleswig-Holstein, die bei Goldcar einen Mietwagen mit Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung buchte. Am Flughafen von Palma wurde sie zum Abschluss von Zusatzversicherungen gedrängt. Aus 67 Euro wurden schließlich 291 Euro. Was die Verbraucherin dafür an Leistungen bekommen sollte, blieb unklar. Alles andere als ein Einzelfall, denn auch anderen Mallorca-Urlaubern sind solche Geschäftspraktiken bekannt.

Wegen solcher unlauteren Geschäftspraktiken verhängte die italienische Wettbewerbsbehörde Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM) bereits im November 2016 ein Bußgeld in Höhe von zwei Millionen Euro gegen Goldcar. Wie die Behörde jetzt berichtete, führe die Mietwagenfirma ihre unlauteren Geschäftspraktiken weiter fort. Zwar sei eine Verbesserung festgestellt worden (zum Beispiel hätten vereinzelte Kunden nach einer Beschwerde ihr Geld zurückerhalten), das aggressive Verkaufsgebaren bliebe aber vorherrschende Praktik.

Beanstandet wurde zudem, dass Kunden im Nachhinein häufig für kleinste Schäden verantwortlich gemacht wurden. Kurios: Kunden sollen bei der Fahrzeugübergabe sogar auf die winzigen Schäden aufmerksam gemacht haben. Das Personal stufte diese aber als unbedenklich ein und übernahm sie nicht ins Übergabeprotokoll. Später wurden ausgerechnet dafür 100 bis 200 Euro von der Kreditkarte abgebucht.

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Die Tipps des EVZ für Kunden von Mietwagenfirmen:

• Verlassen Sie sich nicht auf die Aussagen des Angestellten. Machen Sie bei der Übernahme und Rückgabe Fotos vom Fahrzeug. Lesen Sie den Mietvertrag sehr genau, damit Ihnen keine unerwünschten Zusatzleistungen in Rechnung gestellt werden.

• Falls Sie unter Druck gesetzt werden, zahlen Sie nur unter Vorbehalt. Vermerken Sie auf dem Vertrag, dass Sie mit der Zahlung nicht einverstanden sind und das Geld später eventuell zurückfordern. Notieren Sie sich zusätzlich den Namen Ihres Gegenübers und reklamieren Sie schnellstmöglich bei der Unternehmenszentrale.

• Ist Ihre Reklamation nicht erfolgreich, sollten Sie sich an Ihr Kreditkartenunternehmen wenden. Verlangen Sie dort die Rückbuchung (Chargeback) des Betrages.