So sieht das Logo des Gütesiegels für Mietwagenfirmen aus. "Unternehmen verbürgt durch die balearische Generaldirektion für Verbraucherschutz", prangt auf dem Emblem. Quelle: Pixartprinting

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Das balearische Verbraucherschutzministerium hat wie angekündigt eine Liste mit Mietwagen-Verleihern zusammengestellt, die sich zu "guten Geschäftspraktiken" verpflichtet haben. Die Behörde vergab am Freitag das offizielle Gütesiegel an die ersten 38 Unternehmen, die auf Mallorca ansässig sind.

Die Mietwagenfirmen haben in einer Selbstverpflichtung erklärt, bei ihren Angeboten (online und in anderen Medien) stets den vollständigen Endpreis der Leistungen inklusive Steuern und Gebühren anzuzeigen. Kunden, die zusätzliche Leistungen wünschen, können diese individuell hinzubuchen.

Die Tankregelung ist in der Regel so festgeschrieben: Der Kunde erhält den Mietwagen vollgetankt und gibt ihn dann auch wieder vollgetankt ab. Falls eine Mietwagenfirma von dieser Regel abweicht, muss sie bei der Leistungsaufstellung darauf hinweisen.

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Weiter verpflichten sich die Autoverleiher, bei der Abgabe der Fahrzeuge diese gemeinsam mit dem Kunden in Augenschein zu nehmen und etwaige Schäden am Wagen in einem Dokument festzuhalten. Nach der Rückgabe des Wagens und der erfolgten gemeinsamen Überprüfung kann der Kunde eine Kopie des Sichtungsprotokolls verlangen.

Ein weiterer Aspekt ist, dass die Mietwagenfirmen einen festen Ansprechpartner sowie eine Post- und eine E-Mailadresse bieten müssen für den Fall späterer Reklamationen.

Das Verbrauchschutzministerium überprüft die Einhaltung des "guten Geschäftsgebarens" und vergibt anschließend das Gütesiegel an das jeweilige Unternehmen. Neben den ersten 38 Firmen haben sich bisher insgesamt 90 Verleiher auf den Balearen in das offizielle Mietwagenregister der Behörde eintragen lassen, unter ihnen 48 auf Mallorca, 26 auf Ibiza und Menorca, 16 auf Menorca. Auch diese Firmen rechnen damit, demnächst das Gütesiegel zu erhalten.

Die Liste der 38 ersten zertifizierten Mietwagenfirma ersehen Sie unter PDFs (siehe unten).