Der Besuch im Finanzamt, um lokale Abgaben zu begleichen, gehört mehr und mehr der Vergangenheit an, die Steuern werden online beglichen. | Archiv

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Der Herbst ist für Immobilienbesitzer auf Mallorca die Zeit, tief in die Tasche zu greifen. Denn in den kommenden Tagen und Wochen werden in vielen Gemeinden die lokalen Steuern und Abgaben fällig. Für viele Rathäuser zieht diese das regionale Finanzamt (Agència Tributària de les Illes Balears, ATIB) ein. „Die freiwillige Zahlungsperiode beginnt am 1. Oktober und dauert bis 1. Dezember“, erklärt Rafael Durán, Mitarbeiter des deutschsprachigen Steuerberaterbüros European Accounting in Palma und Spezialist für lokale Steuern und Abgaben, das sei beispielsweise in Llucmajor, Campos und Felanitx der Fall. In der Inselhauptstadt läuft die Zahlungsperiode hingegen schon seit 14. September.

Freiwillig heißt in diesem Fall: Wer nach dem Zeitraum zahlt, muss mehr berappen. Zunächst fällt ein Aufschlag von fünf Prozent an, die Mahngebühren können im Laufe der Monate auf bis zu 20 Prozent wachsen. Es lohnt sich also, die Fristen einzuhalten.

Seit zwei Jahren kommt die Steuerpost nur noch online, Erinnerungen per Brief verschickt das Finanzamt nicht mehr. ATIB hat den virtuellen Briefkasten eingeführt. „Der Cartero Virtual ist sehr nützlich, über ihn lässt sich die Zahlung der Gemeindeabgaben gut verwalten“, sagt Rafael Durán. Doch wie leert man seinen Briefkasten beim Finanzamt? Entweder meldet sich der Steuerpflichtige über eines der digitalen Sicherheitszertifikate „Certificado digital“ an, das über die Webseite der Fábrica Nacional de Moneda y Timbre (Banknotendruckerei sowie Münzprägeanstalt Spaniens, www.sede.fnmt.gob.es/certificados/persona-fisica) beantragt wird, beziehungsweise per „Clave“, diesen Zugang erhalten Bürger im Büro der örtlichen Seguridad Social. Oder der Steuerpflichtige hat zuvor einen Zugangscode zum virtuellen Briefkasten erhalten („Código de contribuyente“). Dieser kann auch über die Webseite der ATIB (www.atib.es, unter „Solicitud telemática de código de contribuyente para acceder a los avisos de pago de tributos locales periódicos (recibos) cuya recaudación corresponde a la ATIB”) beantragt werden. Mit dem Code und der NIE-Nummer wird anschließend ein Zugangsprofil angelegt.

Der virtuelle Briefkasten informiert darüber, welche Abgaben in welche Höhe zu zahlen sind. Über ihn können Zahlungsbestätigungen, auch vergangener Jahre, heruntergeladen werden. Es funktioniert recht einfach, die Steuern zu begleichen: Der Nutzer wählt die entsprechende Steuern per Klick aus, das können Grundsteuer IBI, Müllgebühr, Gewerbe- und Kfz-Steuer sein. Das System gibt ihm vor, welche er zahlen muss. „Das klappt zuverlässig, ich habe noch nicht gehört, dass es zu Fehlern kam“, sagt der Steuerexperte. Dann muss der Steuerpflichtige eine Kreditkartennummer eingeben, bestätigen und schon ist die Zahlung erledigt.

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„Es ist auch möglich, sich einen Zahlungsschein auszudrucken, mit dem die Steuern in der Bank oder auf der Post beglichen werden“, erklärt Rafael Durán, besonders ältere Menschen bevorzugen diesen Weg. Über den „Cartero Virtual“ kann auch die Einzugsermächtigung erteilt werden, so vergisst man nicht, die Steuern zu zahlen. „Wichtig ist darauf zu achten, dass das Konto auch gedeckt ist“, betont der Mitarbeiter von European Accounting. War das Konto nicht gedeckt, muss die Abgabe online oder per Zahlungsschein beglichen werden. Außerdem verliert die Einzugsermächtigung ihre Gültigkeit und muss fürs kommende Jahr neu erteilt werden. Der virtuelle Briefkasten steht in spanischer und katalanischer Sprache zur Verfügung. „Doch die Bedienung ist sehr intuitiv“, fügt Rafael Durán an.

Wann in welcher Gemeinde welche Steuern anfallen, kann leicht über den Steuerkalender abgerufen werden, dieser steht ebenfalls auf der ATIB-Webseite (Klick auf „Tributos locales“ und dann „Calendario fiscal local“ auswählen) zur Verfügung. Im Fall der Gemeinde Llucmajor beispielsweise stehen die Steuern in diesem Jahr schon einige Wochen vor Beginn der freiwilligen Zahlungsperiode im virtuellen Briefkasten zur Einsicht bereit. Alternativ kann man die Zahlungsaufforderungen nach wie vor innerhalb der Fristen persönlich in der zuständigen Steuerbehörde abholen – am besten mit dem Steuerbescheid des Vorjahres – oder sich die Daten per SMS oder E-Mail („Servicio de mensajes (sms y/o mail)“) zuschicken lassen.

Die jeweilige Kommune gibt die Höhe der Steuern und Abgaben vor, ATIB verwaltet lediglich die Zahlung. Einige Gemeinden ziehen die Steuern nicht über das Finanzamt ein, sondern über das Rathaus ein, dazu zählen Calvià, Sóller und Artà. Für sie gelten andere Fristen und Zahlungsmodalitäten.

(aus MM 37/2020)