Die Rede ist von der Reform des Erbschaftssteuerrechts. 2013 urteilte der Europäische Gerichtshof, dass Spanien mit seinen damaligen Regelungen gegen geltendes Recht verstieß. Wer als Resident erbte, zahlte weit weniger Steuern als ein Nicht-Resident. Und: Je höher das Erbe ausfiel, desto mehr stieg der prozentuale Anteil, der als Steuer abgeführt werden musste.
Vor allzu großer Rückforderungs-Euphorie warnt Rechtsanwalt Joachim Süselbeck aus Santa Ponça jedoch. Denn theoretisch ist die Rückforderung innerhalb einer Fünf-Jahres-Frist zwar möglich, praktisch gestaltet sie sich jedoch schwierig. "Es gibt kein Formular, um die Rückzahlungen einzufordern - das ist in Spanien oft ein schlechtes Zeichen." Seine Erfahrung lehrt ihn, dass der spanische Fiskus nur ungern Steuern wieder hergibt, die er einmal eingezogen hat – auch wenn Anspruch bestehe. Das habe sich schon bei der Gewinn- und Spekulationssteuer gezeigt. Es gebe Betroffene, die warten seit neun, zehn Jahren auf ihre Rückforderung zuviel gezahlter Steuern. "Ich mache meinen Klienten da keine allzu großen Hoffnungen." Das Land stecke noch in der Krise und der Staat verzögere es, Steuern zurückzuzahlen.
Süselbeck vertritt die Ansicht, dass das Land die Erbschaftssteuer bald reformieren werde. Denn derzeit gelten unterschiedliche Regelungen: Auf den Balearen und in anderen autonomen Regionen sei der Steuersatz von einem Prozent in bestimmten Fällen so niedrig, dass die Erbschaftssteuer quasi nicht existiere. In Andalusien beispielsweise liegen die Steuersätze deutlich höher. Diese Ungleichheit wird nach Meinung des Juristen bald beseitigt werden.
Kurt Kopta wartet seit sechs Monaten auf eine Erstattung. Von seiner Steuerberaterin erhielt er die Rückmeldung, dass die Finanzbeamten viele Anträge zu bearbeiten hätten und die Verzögerung deshalb enorm sei. "Spanien lebt von den Ausländern und Touristen", sagt Kopta und dann werde so mit ihnen umgegangen. Er will seine Steuern zurück – notfalls über den Klageweg.
(aus MM 39/2015)
1 Kommentar
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Wenn der spanische Fiskus etwas zu bekommen hat, ist er schnell und wirkt oftmals willkürlich. Z.B. wenn Bürger zuwenig Steuern gezahlt haben und ein entsprechender Bescheid wegen Auslandsadresse erst spät bekannt wird. Mehrere hundert Prozent Strafen (= willkürlich!) schlagen dann zu Buche. Jetzt will man nur verzögert zahlen? Am besten diese Praxis gleich bei der EU-Kommission anzeigen. Plus Zinsen geltend machen.