Etwas mehr als 2000 Euro an Steuern hat die Zentralregierung in Madrid im vergangenen Jahr von jedem einzelnen Balearen-Bewohner eingetrieben. Den größten Posten machte dabei wie immer die Einkommensteuer aus. Jetzt beginnt die Steuerkampagne 2011, MM beantwortet die wichtigsten Fragen.
Was ist der „IRPF"?
Der Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas ist die spanische Einkommensteuer.
Was ist ein „Borrador"?
Ein „Borrador" ist ein Entwurf, in diesem Fall eine vorläufige Version der Steuerklärung, die sich an den Daten der vergangenen Steuererklärung orientiert. Hat sich also am Familienstand, an den Einkommensverhältnissen und auch sonst nichts geändert, kann man diesen „Borrador" einfach bestätigen und erspart sich dadurch weitere Arbeit.
Welche Fristen gelten?
Die „Borradores" können vom 10. April an bis zum 27. Juni bestätigt werden. Die entsprechenden Unterlagen kann man telefonisch (901-121224 oder 901-200345) oder persönlich beim Finanzamt (in Palma: C/. Cecilio Metelo 9) anfordern, sie werden dann per Post verschickt. Wer eine vollständige Steuererklärung abgeben will, kann dies vom 3. Mai bis zum 2. Juli tun.
Wer muss eine Steuererklärung abgeben?
Grundsätzlich muss in Spanien eine Einkommensteuererklärung abgeben, wer jährlich brutto 22.000 Euro oder mehr verdient und hier steuerpflichtig ist, erklärt Steuerexperte Marcos Vera-Stein.
Wer ist in Spanien steuerpflichtig?
Als Steuerinländer („Residente") gilt laut dem spanischen Gesetz, wer mehr als die Hälfte des Jahres im Land verbringt, oder hier den Mittelpunkt seiner wirtschaftlichen Aktivitäten hat, oder dessen nicht getrennt lebender Partner mit gemeinsamen Kindern in Spanien lebt.
Welche Einkünfte müssen deklariert werden?
In groben Zügen: Einkünfte aus Erwerbstätigkeit, aus unternehmerischer Tätigkeit, Kapitaleinkünfte, Mieteinkünfte, Einkünfte aus der Veräußerung von Vermögenswerten.
Was kann von der Steuer abgesetzt werden?
Obwohl in allen Fällen bestimmte Einkommensgrenzen und andere Beschränkungen gelten, können grundsätzlich Investitionen in eine selbst genutzte Wohnimmobilie, Mietzahlungen, Spenden sowie Beiträge zu Rentensparplänen abgesetzt werden. Darüber hinaus gibt es weitere Absetzmöglichkeiten.
Welche Steuersätze gelten aktuell in Spanien?
Zunächst erfolgt die Einordnung in die entsprechende Steuerklasse je nach den persönlichen Lebensverhältnissen (ledig, verheiratet, getrennt lebend, mit oder ohne Kinder, Einkommenshöhe). Die Steuersätze reichen seit einer Steuererhöhung zu Jahresbeginn von 24,75 bis 52 Prozent.
Müssen deutsche Rentner, die in Spanien steuerpflichtig sind, eine Einkommensteuererklärung abgeben?
Ja. Deutsche Rentner, die ihren Steuerwohnsitz nach Spanien verlegen, müssen ihre Rente in Spanien versteuern (ausgenommen sind Beamtenpensionen).
Was ändert sich daran durch das neue Doppelbesteuerungsabkommen, das aller Voraussicht nach demnächst in Kraft treten wird?
Es sieht vor, dass Deutsche, die ihren Steuerwohnsitz nach Spanien verlegen, auf ihre Rente in Deutschland Steuern zahlen müssen. Die Steuersätze sollen von fünf Prozent (ab 1.1.2015) auf maximal zehn Prozent (ab 1.1.2030) steigen. Diese Steuerzahlungen werden dann auf die in Spanien fällige Versteuerung angerechnet.
Was müssen Personen tun, die in Spanien nicht Steuerinländer sind?
Auch Nicht-Residenten müssen in Spanien bestimmte Steuern zahlen, neben den üblichen Verbrauchsteuern etwa auch Grund- und diverse von den Gemeinden erhobene Steuern. Nichtresidenten müssen hier auch Veräußerungsgewinne beim Verkauf einer Immobilie versteuern, derzeit mit 21 Prozent.
Wer hilft bei der Steuererklärung?
Um in Spanien eine Einkommensteuererklärung abzugeben, gibt es drei Wege: Am einfachsten ist es, die Arbeit einem Steuerberater zu überlassen und diesen dafür zu bezahlen. Ebenfalls hilfreich ist das Beratungsangebot der Balearen-Regierung („Renda Àgil”). Finanzbeamte und Bankangestellte helfen stets im Mai und Juni beim Ausfüllen der Formulare. Man muss vorher einen Termin vereinbaren. Wer in der Lage ist, seine Steuererklärung selbst auszufüllen, kann auch dies tun. Ansprechpartner gibt es beim Finanzamt in Palma (C/. Cecilio Metelo 9).
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