Lange Gesichter bei den Arbeitnehmern: 2012 und 2013 bescheren ihnen deutliche Gehaltseinbußen. | Foto: Ultima Hora

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Im Rahmen der Steuerreform der spanischen Regierung ist auch die Einkommensteuer (Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas, IRPF) erhöht worden. Sie gilt ab Februar für die Jahre 2012 und 2013. Genau genommen ist eine „ergänzende Besteuerung" („gravamen complementario") vorgesehen. Diese erfolgt stufenweise, gestaffelt nach Einkommen um 0,75 bis sieben Prozent.

Was bedeutet das im Klartext?
Mit dem Februargehalt fällt das Netto-Einkommen der Arbeitnehmer in Spanien und damit auch auf Malloca geringer aus. Durchschnittsverdiener auf den Inseln, die im Monat um die 1600 Euro nach Hause bringen, werden mit 19 Euro weniger in den Lohntüte auskommen müssen.

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Wie sind die Steuersätze gestaffelt?
Die Anhebung der Steuetrsätze ist stufenweise gestaffelt, je nach Einkommen sind es 0,75 bis sieben Prozent.

 Wieviel Geld wird dem Arbeitnehmern ab Februar zum Monatsende abgezogen?
Monatliches  Einkommen bis 682 Euro; Steuersatz 0,75 Prozent: einbehalten werden 2 Euro.
Monatliches  Einkommen bis 1552 Euro; Steuersatz 2 Prozent: einbehalten werden 14 Euro.
Monatliches  Einkommen bis 2372 Euro; Steuersatz 3 Prozent: einbehalten werden 41 Euro.
Monatliches  Einkommen bis 3580 Euro; Steuersatz 4 Prozent: einbehalten werden 111 Euro.
Monatliches  Einkommen bis 7159 Euro; Steuersatz 5 Prozent: einbehalten werden 252 Euro.
Monatliches  Einkommen bis 14.497 Euro; Steuersatz 6 Prozent: einbehalten werden 417 Euro.
Monatliches Einkommen höher als 14.497; Steuersat 7 Prozent:einbehalten werden 1349 Euro.


Was bedeutet das für die Brutto-Jahresgehälter?
Bei Einkommen bis zu 17.707,20 Euro beträgt der Steuersatz samt Erhöhung 24,75 Prozent (plus 0,75 %),
bei Einkommen von 17.707,21 bis 33.007,20 Euro beträgt der Steuersatz 30 Prozent (plus 2 %),
bei Einkommen von 33.007,21 bis 53.407,20 Euro beträgt der Steuersatz 40 (plus 3 %),
bei Einkommen von  53.407,21 bis 120.000,20 Euro beträgt der Steuersatz 47 (plus 4 %),
bei Einkommen von 120.000,21 bis 175.000,20 Euro beträgt der Steuersatz 49 (plus 5 %),
bei Einkommen von  175.000,21 bis 300.000,20 Euro beträgt der Steuersatz  51 (plus 6 %),
bei Einkommen von  über 300.000,20 Euro beträgt der Steuersatz 52 (plus 7 %).