Was viele aber nicht wissen: Die Residencia ist nur fünf Jahre gültig und muss danach erneuert werden. Die Krux bei der Sache ist, dass auf dem Dokument kein Ablaufdatum vermerkt ist. So gehen viele Neu-Residenten davon aus, dass es dauerhaft gültig ist. Davon kann Jutta Upmann ein Lied singen. Sie betreibt seit 2017 ihren „Auswanderer Service” auf Mallorca und unterstützt Deutsche dabei, notwendige Unterlagen wie die NIE-Nummer und Residencia zu beantragen. „Viele Menschen nehmen es entweder nicht ernst oder wissen es nicht. Nach fünf Jahren kann man auch vergessen haben, dass man darauf hingewiesen wurde”, erklärt sie.
Denn das Ausländeramt in Palma merkt bei der Ausstellung der ersten Residencia bei jedem Bürger an, dass das Dokument nach fünf Jahren in eine „Residencia permanente” umgetauscht werden muss. Auch sie als Dienstleisterin erinnere ihre Kunden explizit daran, sagt Jutta Upmann: „Da die meisten meiner Kunden nicht gut Spanisch sprechen und den Hinweis des Ausländeramts nicht verstanden haben, weise ich sie nochmal ausdrücklich darauf hin.”
Die Realität hingegen sieht ganz anders aus. Eine stichprobenartige Umfrage von MM unter Deutschen, die teilweise seit fast 30 Jahren auf Mallorca leben, hat ergeben: Sehr viele haben ihre Residencia nie neu ausstellen lassen. Einige haben sogar noch immer den alten Permiso de Residencia, der nicht im Kartenformat, sondern als großer DIN-A4-Zettel daherkommt.
Mit der veralteten Residencia Behördengänge zu machen, scheint aber kein Problem zu sein. „Solche Fälle habe ich noch nicht kennengelernt”, so Upmann. Auch die MM-Umfrage unter deutschen Residenten bestätigt, dass die meisten Behörden das Dokument anerkennen. Die Dienstleisterin bestätigt ebenfalls: „Meiner Erfahrung nach wird von vielen Behörden ein Dokument, das älter als fünf Jahre ist, akzeptiert, solange es im Original vorliegt und lesbar ist.”
Oft scheitert die Neuausstellung der „grünen Karte” ohnehin an den langen Wartezeiten. Mindestens acht Wochen, wenn nicht noch länger, muss man sich gedulden, bis man bei der „Extranjería” einen Termin bekommt. Ein MM-Redakteur konnte seine Residencia sogar erst nach acht Monaten in der Hand halten. Die Verfahren der Ausstellung der ersten, befristeten als auch der unbefristeten Karte sind dabei gleich: Man braucht das ausgefüllte Antragsdokument EX-18 sowie das Zahlungsformular 790_12, außerdem ein gültiges Ausweisdokument und eine Kopie.
„Wenn man Arbeitnehmer oder Autónomo, also Selbstständiger, in Spanien ist muss man keine weiteren Nachweise führen. Das Ausländeramt loggt sich am Termin in das System der Seguridad Social ein, um den Status als Arbeitnehmer oder Autónomo abzufragen. Es ist also nicht notwendig, seinen Arbeitsvertrag oder Lohnabrechnung mitzubringen, es zählt nur die Abfrage im System der Seguridad Social”, erläutert Jutta Upmann. Für Selbstständige, Rentner und Privatpersonen gelten andere Voraussetzungen, fügt die Dienstleisterin noch hinzu. Sie müssen „finanzielle Reserven in Höhe von 6800 Euro pro Person nachweisen” sowie eine „ausreichende Krankenversicherung führen”.
Vorab muss man einen Termin auf der Internetseite www.sede.administracionespublicas.gob.es einholen. Dafür wählt man als Provinz Illes Balears aus. Im nächsten Fenster ist die zuständige Behörde anzuwählen, in diesem Fall „Mallorca PN Residente UE y NIE” sowie „Solicitud Autorizaciones Mallorca” und „Policia-Certificado de Registro de Ciudadano de la UE”.
Im nächsten Schritt sind dann die NIE-Nummer und der vollständige Name anzugeben. Wenn dann freie Termine verfügbar sind, braucht man nur noch eine spanische Handynummer für einen Bestätigungscode. Wem das zu kompliziert erscheint und seine „grüne Karte” doch erneuern lassen will, kann auf deutschsprachige Dienstleister wie Jutta Upmann (www.mallorca-auswanderer-service.com) oder Doris Kirch (www.auswanderung.es) , aber auch unzählige Gestorías zurückgreifen. Zwischen 80 und 170 Euro kostet das Verfahren je nach Fall und Aufwand.
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