Wer im Laufe seines Berufslebens sowohl in Deutschland als auch in Spanien gearbeitet hat, erwirbt meist Rentenansprüche in beiden Ländern. Dafür sorgt schon das EU-Recht, das verhindern soll, dass ein Job im Ausland zu Nachteilen bei der Altersversorgung führt. Die Krux liegt wie so oft aber im Detail.
Die Termine der Mitte Juni stattfindenden Rentenberatungstage in Palma waren wie immer schnell ausgebucht. Für alle, die sowohl in Deutschland als auch in Spanien gearbeitet haben und sichergehen wollen, dass ihre Rentenkasse am Ende keine unnötigen Löcher aufweist, hat Björn Pagers, Experte für deutsch-spanische Rentenfragen bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, die wichtigsten Fragen beantwortet.
Wie lang ist die Mindestarbeitszeit, um eine Rente in Deutschland beziehungsweise Spanien zu erhalten?
Für den Erhalt einer deutschen Regelaltersrente muss man mindestens fünf Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben. In Spanien sind dagegen 15 Beitragsjahre erforderlich, wovon zwei Jahre innerhalb der letzten 15 Jahre vor Rentenbeginn liegen müssen.
Welche Rentenansprüche habe ich, wenn ich in Deutschland und Spanien gearbeitet habe?
Beide Länder zahlen –gegebenenfalls nach Zusammenrechnung deutscher und spanischer Versicherungszeiten – nach ihrem Recht und ihren Berechnungsvorschriften eine eigenständige Rente aus. Ein Sonderfall kann sich ergeben, wenn jemand weniger als ein Jahr Rentenbeiträge in einem Land eingezahlt hat, in dem die europäischen Koordinierungsregeln gelten. Letztere sind momentan für alle 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz bindend. Dann kann es zu einer sogenannten Abgeltung kommen, um Kleinstrentenzahlungen zu vermeiden. Versicherungszeiten unter einem Jahr werden so behandelt, als wären diese im Land des aktuellen Wohnsitzes zurückgelegt worden.
Wie werden Rentenansprüche aus Spanien und Deutschland berechnet?
Die Rentenansprüche werden nach den Berechnungssystemen der beiden Länder berechnet. Der Wohnort ist nicht entscheidend. Bei Kranken- und Pflegeversicherung kann er sich allerdings auf die Auszahlung auswirken. So fallen bei einem Umzug nach Spanien die deutschen Krankenkassenbeiträge weg, wenn auch eine spanische Rente gezahlt wird oder spanisches Recht aus anderen Gründen, das kann beispielsweise eine Beschäftigung sein, zur Anwendung kommt. Das spanische Recht kennt darüberhinaus auch beitragsunabhängige Rentenzuschläge. Bei einem Umzug ins Ausland sollte man daher mit der Seguridad Social abklären, ob diese Zuschläge auch außerhalb Spaniens gewährt werden.
Wo muss ich den Rentenantrag stellen?
Dort, wo Sie schwerpunktmäßig leben. Das heißt, dass ein in Spanien lebender Arbeitnehmer auch die deutsche Rente beim Instituto Nacional de la Seguridad Nacional (INSS) beantragt. Der Rentenantrag erstreckt sich automatisch auch auf alle anderen Länder, in denen Sie Altersrentenansprüche erworben haben. Auf diese Weise werden mehrere Anträge in unterschiedlichen Sprachen vermieden und der Rentenbescheid kann schneller erteilt werden. Sie können aber auch explizit erklären, dass der Rentenantrag ein bestimmtes Land nicht miteinbeziehen soll, weil dort beispielsweise Abschläge anfallen würden.
Keine Regel ohne Ausnahme: Können Sie im Land Ihres Wohnsitzes keine Versicherungszeiten aufweisen, dürfen Sie sich wahlweise auch an den Rentenversicherungsträger des Landes wenden, in dem Sie zuletzt Beiträge eingezahlt haben.
Wann ist der richtige Zeitpunkt? Und welche Dokumente benötige ich dafür?
Den adäquaten Zeitpunkt für den Rentenantrag zu bestimmen, ist nicht ganz einfach. Das hängt davon ab, ob der Datenbestand aktuell und vollständig ist. Dann reichen bei Antragstellung über das INSS in der Regel Kopien des Versicherungsverlaufes sowie der Geburtsurkunden eventuell vorhandener Kinder aus. Fehlen Daten, kann es allerdings kompliziert werden. Die Liste der geforderten Unterlagen ist lang. Sie reicht von Versicherungskarten mit den Beitragszeiten vor 1973, Sozialversicherungsausweisen der ehemaligen DDR bis hin zu Nachweisen von Berufs-, Schul- und Hochschulausbildungen. Besser ist es also, alle Daten vorher aktualisieren zu lassen. Dann geht es im Normalfall recht schnell. Das INSS entscheidet meist innerhalb weniger Wochen über einen Rentenanspruch. Aus diesem Grund sind Anträge auch frühestens drei Monate vor Rentenbeginn möglich.
Diese Frist empfiehlt sich auch für einen Antrag in Deutschland. Um eine pünktliche Rentenzahlung sicherzustellen, können Sie sich aber auch ein bis zwei Monate früher melden. Es kann allerdings sein, dass Sie dann nochmals beim INSS vorstellig werden müssen, damit auch das spanische Verfahren eingeleitet wird. Die deutsche Rente müssen Sie spätestens bei Ablauf des dritten Kalendermonats, Hinterbliebenenrenten ein Jahr nach Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen beantragen, damit eine rückwirkende Bewilligung möglich ist. Verpassen Sie diese Frist, beginnt die Rente erst im Monat der Antragstellung.
Mein Tipp: Je nach Einzelfall kann es in Bezug auf Kranken- und Pflegeversicherung auch von Vorteil sein, die deutsche Rente erst kurz vor Rentenbeginn zu beantragen, auch wenn dann eine pünktliche Auszahlung nicht mehr realisierbar ist. Hier empfiehlt sich eine Beratung.
Ich lebe schon sehr lange in Spanien. Bleiben meine Rentenansprüche in Deutschland dennoch unbefristet bestehen?
Ja, Altersrentenansprüche aus Deutschland sind unbefristet und werden auch nach Spanien gezahlt.
Ausnahmen gibt es nur bei befristeten, altersunabhängigen Renten wegen Erwerbsminderung, bei Kleinen Witwen- und Witwerrenten (vor Erreichen des 45. beziehungsweise 47. Lebensjahres) und Waisenrenten. Einschränkungen können sich ergeben, wenn Versicherungszeiten nach dem deutsch-polnischen Sozialversicherungsabkommen von 1975 oder als Spätaussiedler aus den Staaten der GUS berücksichtigt wurden.
Werden Renten problemlos länderübergreifend ausgezahlt?
Ja, Renten werden von Deutschland nach Spanien und umgekehrt überwiesen. Wer in Spanien lebt, braucht für die Überweisung der spanischen Rente allerdings weiterhin ein spanisches Bankkonto.
Manchmal ist es erforderlich, sogenannte Lebensbescheinigungen einzusenden, damit die Auszahlung nicht unterbrochen wird. Der Rentenservice der Deutschen Post verschickt zur alljährlichen Rentenanpassung zum 1. Juli entsprechende Formulare. Wenn Sie diese nicht zurückschicken, wird die Rentenzahlung spätestens zu Ende November ausgesetzt. Ähnlich sieht es bei spanischen Rentenzahlungen ins Ausland aus. Das INSS verschickt allerdings keine Extra-Aufforderung. Rentenbezieher müssen sich im ersten Quartal jedes Jahres von alleine melden. Vergessen sie dies, sitzen sie Ende Mai auf dem Trockenen.
Muss ich mit Abzügen bei der Rentenauszahlung rechnen?
Bei der deutschen Rentenzahlung kann es durch Kranken- und Pflegeversicherung zu Abzügen kommen. Die spanische Seguridad Social kann je nach Wohnsitz des Berechtigten von der Rente Steuern einbehalten. Vor dem Hintergrund des Doppelbesteuerungsabkommens ist es wichtig, dass sich alle, die spätestens seit 2015 in Rente gegangen sind, mit dem zuständigen Finanzamt Neubrandenburg in Verbindung setzen. Teile der deutschen Rente werden nämlich auch bei einem spanischen Wohnsitz möglicherweise in Deutschland versteuert.
Was geschieht mit meiner Krankenversicherung, wenn ich als Rentner nach Spanien umziehe?
Über die möglichen Auswirkungen eines Umzugs sollten Sie unbedingt vorher mit der zuständigen Krankenkasse sprechen. Beziehen Sie ausschließlich eine deutsche Rente, ändert sich bezüglich der Beitragszahlung meist nichts. Doch sollten Sie mit der deutschen Krankenkasse und der Seguridad Social abklären, welche medizinischen Leistungen abgedeckt werden und welche Ärzte Sie aufsuchen dürfen.
Erhalten Sie auch eine Rente aus Spanien, kann sich dies auf Ihre Kontoeingänge auswirken. Nach spanischem Recht werden beispielsweise Beitragsanteile zur deutschen Pflichtversicherung nicht mehr einbehalten, andererseits kann der Anspruch auf Zuschüsse zu einer bestehenden privaten oder freiwilligen Krankenversicherung wegfallen.
Generell empfehle ich, individuelle Fragen immer in einem Beratungsgespräch zu klären. Ihre Fragen können Sie aber auch an internationale-beratung@drv-bund.de schicken. (mais)
(aus MM 21/2018)
8 Kommentare
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Die KK-Beiträge werden zwar abgezogne und dem Versicherungsträger direkt überwiesen, ABER, jeder bekommt noch einen Zuschuss zu den Beiträgen. Wer seine KK-Beiträge selber überweisen muss, weil er zum Renteneintritt bei seinem Versicherungsträger zu den gesetzlichen Bedingungen geblieben ist, z.B. bei der TK, kann dann diese von der EK-Steuer absetzen.google = "Als Rentner freiwillig krankenversichert"
Der Beitrag ist lesenswert, doch ich kann die vielen Menschen verstehen die sich hier nicht "legal" als Resident niederlassen. Vor wenigen Wochen gab es eine ZDF Reportage über das Leben im Paradies Mallorca, da pflegte die Frau ihren Mann ( Schlaganfall ) als sie bei der INSS vorsprach wegen Hilfsmittel, wurde sie tatsächlich gefragt: Wo bezahlen Sie Ihre Beiträge ein? Wenn ein deutscher Rentner seine Rente ausschliesslich aus D bezieht, wird ihm automatisch die gesetzlicher Kranken-und Pflegeversicherung abgezogen- aber die D Krankenversicherung zahlt jeden Monat einen Pauchalbetrag an die spanische INSS. Somit finde ich diese Frage seitens der span.Versicherung eine bodenlose Frechheit. Verstösst eindeutig gegen EU Recht. Wahrscheinlich will man alle deutsche Residenten so vergraulen das diese auf eigene Rechnung zu den Ärzten aus D zur medizinischen Behandlung gehen. Wäre eindeutig ein Vorteil für das spanische System.Sie bekommen jeden Monat Geld aus D, der Anspruchberechtigte auf das spanische Gesundheitssystem, geht aber privat zum deutschen Arzt, weil er sich dort sicherer fühlt, weil dieser deutsch spricht und ihn nicht dumm anquatscht, was er überhaupt hier will.............Rentner die sich hier im guten Glauben niederlassen, das die Zusammenarbeit mit den verschiedenen Ländern nach EU Richtlinien und Gesetzen klappt, wird in der Praxis eines Besseren belehrt. Warum sollte das auch funktionieren, ganz ehrlich, es kontrolliert niemand, bei Gesetzverstössen tut niemand etwas, auch die hier etwas tun müssten, ( sprich Konsulat ).Man mischt sich nicht in länderspezifische Dinge, der hier lebende Resident bleibt auf der Strecke.
Wie schön lesen sich diese Rententipps, leider ist die Realität eine ganz andere. Überall in den Behörden sitzen Menschen, die von Richtlinien nach EU Recht nie handeln, sie wollen einfach nicht, oder haben die fehlenden Ausbildungen. Wenn ich als Resident 4 x in ein Rathaus fahren muss, davon 2 mal sogar nicht fachlicher Dolmetscherin weil die Mitarbeiterin mich, trotz meiner allen vorhandenen Unterlagen mich nicht anmelden will, weil sie ständig behauptet das Datum auf der neu ausgestellten N.I.E sei abgelaufen ( und das nach 2 Tagen ) oder die IBI Bestätigungszahlung der Miet Finca fehle.... Es ist schon sehr aufwendig und anstrengend,auch wenn man alle erforderlichen Dokumente incl. spanischer Übersetzung ( natürlich einer Übersetzerin aus einer speziellen Liste dafür ) vorlegt, und doch findet man immer wieder etwas das man wieder nicht seine lang ersehnte Greencard erhält. Und die gesamten Rentengeschichten, erst von hier aus zu regeln, wäre für mich undenkbar. Es klappt doch in keinem Land, leider. Selbst in der CH gibt es Mitarbeiter die einem nicht bis zum Wegzug bestätigen wieviel Geld man in die AHV einbezahlt hat ( als Selbstzahler ) Wichtig eben für die anderen Rententräger... es muss nur in einem Land nicht funktionieren und man wird "arm" selbst der Austausch D-CH klappte mit gegenseitiger Aufforderungen und Terminen mehr als 6 Monate nicht. Das hat zur Folge, das man auch vorher keine Rente erhält oder eine Bescheid erfolgen kann. EU klappt bei uns Bürgern in den seltensten Fällen und die Auswanderung ist in jedem Fall immer ein finanzieller Mehraufwand. Alleine die Lebensbestätigungen an alle zu schicken, mit Einschreiben uvm.die dann doch auch noch verloren gehen und für das Amt den Vorteil hat, die Rente einfach zu stoppen.....es ist leider so in der Praxis
Berger@ wenn man seine Beiträger zur KK und PV selber abführen muss, so kann man diese als Sonderausgaben in der ESt. geldend machen. Die Deutsche RV zahlt einen Zuschuss zur freiwilligenb KV. Also ist das alles halb so wild. Deutsche Rentenversicherung - Rente - Rentenzahlung ins und aus ... www.deutsche-rentenversicherung.de/...Rente...rente/...rente...rente/02_02_rent...In der Regel erhalten Sie ihre deutsche Rente in unveränderter Höhe, auch wenn Sie ... oder Beitrags- und Beschäftigungszeiten nach dem Fremdrentengesetz.
Da ist trotzdem noch eniges unklar. # Es existiert mit Deutschland das sogenannte "Doppelbesteuerungsabkommen" und wie sich das auf zu versteuernde Rentenbezüge beiderseits auswirkt, muss erst mal geprüft werden. # Des Weiteren kann es passieren, dass die Rente wegen Arbeitsaufnahme gekürzt wird. siehe Google = "Rentner mit Job: Wieviel sie dazuverdienen dürfen - Berlin.de". # Wie das der Spanische Versicherungsträger sieht und bis zu welcher Altersgrenze, ist ebenfalls erst mal fest zu stellen?# wichtiger aber ist, seine Deutschen Anwartschaften auf "Fehlzeiten" zu prüfen und diese ggf. nachträglich durch Nachweise auf "Beitragsfrei" stellen zu lassen. Da gab es Probleme mit Wehrdienstzeiten, Aus- und Fortbildung, oder sich als 68er oder Hippie auf Ibiza verwirklich zu haben. (das ist nicht lächerlich, sondern viel zu oft der Fall) Es sollte also vom Versicherungsträger eine Aufrechnungsbescheinigung angefordert werden.# Zuletzt noch das leidige Problen der Rentekürzung wegen "Versorgungsausgleich. Das kann bitter ausgehen. Dabei ist zu beachten, ob man zum Zeitpunkt der Scheidung schon Rentner war oder noch nicht. Das frühere sogen. "Rentnerprivilegt" wurde 2009 abgeschafft.Fazit = Unklarheiten in der Beitragspflicht können hinterher bis zu 20% weniger Rente bedeuten. Man sollte das also sehr ernst nehmen.
@Berger "Den hätte ich gerne als pdf." Text kopieren, linke Maustaste, und ausdrucken, fertig! entweder mit Word oder Open Office ist das kein Problem.
Berger: was meinst du, warum das viele nicht tut. Sie leben zwar dauerhaft seit Jahren auf Mallorca, gemeldet aber in Deutschland. Wirklich keine Einzelfälle. Wie du schon schreibst, wären ja schön blöd. Auch wenn dies, rechtlich, nicht korrekt ist...
Super-Beitrag! Den hätte ich gerne als pdf. Aber ich wäre ja schön blöd, mich als deutscher Rentner in Spanien als Resident niederzulassen. Dann müßte ich offensichtlich weiterhin meine Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen und obendrein auch noch eine Einkommenssteuuer auf meine in Deutschland steuerfreie Rente. Unbezahlbar!