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Die Balearen gehören zu den Regionen Europas mit der höchsten Dichte an Autos pro Einwohner. Im Jahr 2018 kamen auf 1000 auf den Inseln gemeldete Menschen 912,81 fahrbare Untersätze, so viele wie in keiner anderen Autonomen Gemeinschaft Spaniens. Kein Wunder also, dass es auf Mallorca einen regen Gebrauchtwagenmarkt gibt. Wer sich an gewisse „Spielregeln“ hält, kann auf diese Weise sicher an ein Auto kommen oder den eigenen Pkw unkompliziert loswerden. MM erklärt, worauf Käufer und Verkäufer achten müssen, welche Unterlagen zu besorgen sind und was es nach dem Geschäft zu beachten gilt.

Vor dem Verkauf

Bevor man auf Mallorca einen Gebrauchtwagen verkaufen möchte, sollte man sicherstellen, dass das Fahrzeug nicht in irgendeiner Form „belastet“ ist, beispielsweise durch unbezahlte Strafzettel oder eine Pfändung. Eine entsprechende Auskunft erhält man für 8,50 Euro bei der Verkehrsbehörde „Tráfico“ (DGT) entweder mit einem Vorabtermin (Carrer Manuel Azaña 50, Palma) oder über das Internet-Portal www.dgt.es . Des Weiteren muss der Verkäufer sicherstellen, dass die Kfz-Steuer für das laufende Jahr entrichtet wurde. Sie kann in den Büros des balearischen Finanzamtes (Atib) bezahlt werden. Obwohl man einen Pkw auch ohne spanischen TÜV verkaufen kann, bietet es sich zudem an, vor dem Verkauf die aktuelle „ITV“ einzuholen. Auch die Versicherung sollte bis Abschluss des Verkaufs gültig sein.

Wie läuft der Verkauf ab?

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Damit das Eigentum am Pkw vom Verkäufer auf den Käufer übergehen kann, müssen beide einen Kaufvertrag schließen. Entsprechende Vordrucke kann man auf der Internetseite der DGT herunterladen. Es handelt sich dabei um einen Standard-Kaufvertrag für Gebrauchtwagen. Am besten treffen sich Verkäufer und Käufer und unterzeichnen diesen Kaufvertrag gemeinsam. Der Verkäufer übergibt dem Käufer anschließend die Autoschlüssel sowie die Papiere im Original („Ficha técnica“ und „Permiso de circulación“), zudem die Quittung über die bezahlte Kfz-Steuer und, wenn möglich, die Bestätigung, dass das Fahrzeug noch TÜV hat. Es empfiehlt sich, von all diesen Dokumenten Kopien zu behalten. Der Käufer seinerseits entrichtet den Kaufpreis. Beide Parteien sollten außerdem Kopien ihrer Ausweisdokumente austauschen. Wichtig: Sowohl Käufer als auch Verkäufer müssen entweder über einen spanischen Personalausweis oder, im Falle von Ausländern, über eine NIE-Identifikationsnummer beziehungsweise eine gültige Aufenthaltskarte verfügen.

Was muss man nach dem Verkaufsgeschäft beachten?

In der Regel trägt der Käufer die Verantwortung dafür, dass der Pkw auf seinen Namen versichert und bei den Behörden umgeschrieben wird. Das kann auch im Kaufvertrag nochmal explizit erwähnt werden. Es gibt verschiedene Herangehensweisen, den Wagen ummelden zu lassen. Käufer und Verkäufer können zum Beispiel gemeinsam zu einer Gestoría (Agentur für Verwaltungsformalitäten) gehen, dort die entsprechenden Vollmachten unterschreiben, und die Experten erledigen die Umschreibung binnen weniger Tage (der Verkäufer kann den Käufer auch einfach bitten, die notwendigen Papiere der Gestoría zu unterschreiben, ohne dass dieser zwangsläufig zu dem Termin erscheinen muss). Die Kosten für diesen Service trägt ebenfalls der Käufer, wenngleich es die Vertragsfreiheit natürlich zulässt, im Vorfeld andere Absprachen zu treffen. Soll der Weg nicht über eine Agentur führen, muss der Käufer die Umschreibung bei der Verkehrsbehörde DGT selbst beantragen. Hierzu ist ein Termin notwendig, bei dem die Papiere vorgelegt sowie entsprechende Steuern (je nach Verkaufswert) und die Verwaltungsgebühr von 54,60 Euro entrichtet werden müssen. Der Verkäufer seinerseits kann, ebenfalls bei der DGT, eine Mitteilung machen, dass der Pkw verkauft wurde („Notificación de venta“). Denn: Mit dem Verkauf und der Übergabe des Autos geht zwar grundsätzlich die Betriebsgefahr auf den Käufer über, Strafzettel und andere Bußgelder gehen aber so lange dem ursprünglichen Eigentümer zu, bis die Umschreibung erfolgt ist. Die „Notificación de venta“ ist also für den Verkäufer die Möglichkeit, sich auch von den letzten Verantwortlichkeiten, die mit dem Auto verbunden sind, freizumachen. Schließlich weiß man ja nie, ob sich der Käufer wirklich zeitnah um eine Umschreibung kümmert.

Auch für die „Notificación de venta“ benötigt man einen Termin, die Gebühren belaufen sich auf 8,50 Euro. Als Verkäufer sollte man zudem direkt nach dem Verkauf seine Versicherungspolice kündigen. Viele Versicherer erstatten im Voraus zu viel geleistete Beträge zurück.