Nahezu 20 Millionen Koffer werden an Palmas Flughafen jährlich abgefertigt. Kein Wunder, dass der eine oder andere verlorengeht. | Archiv UH

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Es gibt wohl kaum etwas Ärgerlicheres auf Urlaubsreisen: Da ist man endlich auf Mallorca angekommen, will einfach nur schnell ins Hotel und an den Strand, und dann stellt sich heraus, dass das Gepäck verlorengegangen ist. Statt Entspannung und Müßiggang wartet auf die Betroffenen lästiger Papierkram. Zumindest regelt das Montrealer Übereinkommen seit 2001 die Rechte und Pflichten der Flugpassagiere in solchen Fällen.

Ist das aufgegebene Gepäck gar nicht oder aber beschädigt in Palma angekommen, sollte man als erstes den Lost & Found-Schalter (Equipaje extraviado) in der Ankunftshalle aufsuchen, in der sich auch die Gepäckbänder befinden. Dort gilt es, einen sogenannten PIR (Property Irregularity Report) auszufüllen. Darüber hinaus ist der Schaden innerhalb von sieben Tagen bei Beschädigung und innerhalb von 21 Tagen bei verspätetem Gepäck schriftlich der Airline zu melden, informiert das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ). Ein Koffer, von dem mehr als 21 Tage lang jede Spur fehlt, gilt als verloren. Ohne PIR besteht das Risiko, dass die Fluggesellschaft nicht zur Erstattung verpflichtet ist. Das gilt auch, wenn die Fristen nicht eingehalten wurden. Diese gelten laut EVZ auch bei Reiseveranstaltern, wenn es sich um eine Pauschalreise handelt.

Wer am Urlaubsort ohne Koffer auskommen muss, und sei es auch nur für ein paar Stunden oder Tage, der darf Ersatz für Kleidung, Hygiene- und Kosmetikartikel kaufen. Man sollte dabei jedoch beachten, dass die Käufe wirklich notwendig sein müssen, rät das EVZ. Zahnbürste, Zahnpasta, Unterwäsche, Badehose, T-Shirt und Pyjama seien in der Regel unproblematisch. Alles, was über die Grundausstattung hinausgeht, muss die Airline dagegen nicht bezahlen. Um die Ausgaben erstattet zu bekommen, sollte man unbedingt Kassenbons sowie den Gepäck-Aufkleber aufbewahren, den man beim Check-in bekommt. Den Preis für neue Kleidung erstatten die Airlines meist nur zur Hälfte. Denn diese kann schließlich auch danach noch weitergetragen werden, so die Argumentation. Bei Pauschalreisen gilt: Auch ein Teil des Reisepreises kann zusätzlich zurückgefordert werden.

Dies alles gilt allerdings nur bei der Reise in den Urlaub. Bei der Rückreise sieht es anders aus. Ersatz für Noteinkäufe gibt es nicht, wenn der Koffer verspätet oder gar nicht am Wohnort eintrifft. Laut EVZ begründen die Airlines dies damit, dass der Fluggast zu Hause schließlich alles Nötige habe. Eine Ausnahme ist nur in Extremfällen möglich, wenn der Fluggast beispielsweise nach einer mehrmonatigen Reise zurückkehrt und nachweisbar all sein Hab und Gut bei sich hatte – oder aber besondere Kleidung wie beispielsweise ein Smoking abhandengekommen ist, der dringend wieder benötigt wird.

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Bei endgültig verlorenem Gepäck haben Flugreisende Anspruch auf Ersatz durch die Airline. Die Haftungsgrenze liegt laut Gesetz für jegliche Gepäckprobleme bei 1288 sogenannten Sonderziehungsrechten pro Passagier. Dabei handelt es sich um eine Rechengröße des Internationalen Währungsfonds. Aktuell entsprechen 1288 Sonderziehungsrechte laut EVZ etwa 1690 Euro. Dies ist jedoch keine Pauschale, die Airline muss nur notwendige Einkäufe erstatten beziehungsweise das, was tatsächlich verloren gegangen oder beschädigt wurde. Müssen Reisende ihr verspätetes Gepäck selbst vom Flughafen abholen, können sie die Belege für die Fahrtkosten mit einreichen.

Für die Berechnung bei Verlust und Beschädigung gilt: Entscheidend ist der Wert zum Zeitpunkt des Schadens. Airlines berechnen dies individuell. Den Neupreis gibt es nur für nachweislich neue Gegenstände. Wichtig zu berücksichtigen ist auch, dass Wertsachen im aufgegebenen Gepäck in der Regel nicht ersetzt werden. Diese gehören nämlich den AGB der Fluggesellschaften zufolge ins Handgepäck. Das gilt unter anderem für Computer, Smartphones, Geld und Schmuck.

Ob sich vor diesem Hintergrund eine Gepäckversicherung lohnt, ist laut EVZ vom Einzelfall abhängig. Sie ist aber nur dann nötig, wenn der Wert des Gepäcks die Haftungsgrenze der Airline übersteigt oder wenn Wertsachen besonders geschützt werden sollen. Eine solche Versicherung kann jedoch hilfreich sein, wenn es Probleme auf dem Heimflug gibt, da die Fluggesellschaft dann keine Kosten für Noteinkäufe übernimmt. Allerdings zahlen die Versicherungen oft nur unter bestimmten Voraussetzungen, weshalb Reisende die AGB durchlesen sollten.

Ein nützlicher Tipp für Leute, die gerne auf alle Eventualitäten vorbereitet sind, ist übrigens, eine Liste mit dem Kofferinhalt anzufertigen und diesen auch zu fotografieren. Kaufbelege von Koffer und Kofferinhalt sind besonders hilfreich, um gegenüber der Fluggesellschaft etwas in der Hand zu haben. Zur schriftlichen Kontaktaufnahme mit der Airline bietet das EVZ übrigens das Online-Tool „So helfen Sie sich selbst” an ( selbsthilfe. evz.de ).