In den Gerichten mehren sich die Fälle von Reisenden, die Entschädigungszahlungen von Fluggesellschaften durchsetzen wollen. Immer mehr Passagiere greifen dafür auf Internetportale und Unternehmen zurück, die auf Verbraucherklagen spezialisiert sind. Der Kunde zahlt einen Teil der zu erwartenden Entschädigung an diese Firmen als Vergütung und überträgt zudem sein Anspruchs- und Klagerecht an das Unternehmen.
Die Fluggesellschaften reagierten darauf mit der Aufnahme einer Klausel in die Beförderungsbedingungen, die eine Abtretung der Rechte der Passagiere verhindert, sondern dass die Kunden diese Ansprüche nur selbst durchsetzen können. Die Gerichte in Palma sehen diese Klausel als gültig an.
Wenn ein Flug kurzfristig annulliert wurde, stark verspätet war (mehr als drei Stunden) oder die Beförderung auf einem Flug, für den eine bestätigte Buchung vorlag, verweigert wurde, stehen dem Fluggast Rechte laut der EU-Verordnung 261/2004 zu. Diese ist am 17.02.2005 in Kraft getreten. Zuständig für die Gewährung Ihrer Rechte ist immer die jeweilige Fluggesellschaft.
Problematisch ist aber, dass die Airlines die Entschädigungszahlungen oft verzögern oder ganz verweigern beziehungsweise den Reklamationsprozess erschweren. Ansprechpartner in Deutschland kann in solchen Fällen die Schlichtungsstelle für öffentlichen Nahverkehr und auf Mallorca das Verbraucherschutzzentrum Consumo sein.
2 Kommentare
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Es gibt da nur eine Möglichkeit. Sofort einen Rechtsanwalt nehmen (Rechtsschutzversicherung!!) und trotzdem viel Geduld und Zeit aufbringen! Im Juni 2018!!! wurde mein Rückflug mit Eurowings von Fort Myers (Florida) nach Nürnberg storniert. 3 Tage später wurde mir ein Ersatzflug angeboten nach München. Auf dieser Maschine war die Premium Economy Class gesperrt (defekte Toiletten). Nachdem es auf meine Reklamation hin KEINE einzige Reaktion seitens Eurowings gab, habe ich einen Rechtsanwalt eingeschaltet. Dieser sorgte dafür, dass ich nach 6 Monaten 600,- Euro für den stornierten Flug bekam. Allerdings erst, nachdem das komplette Mahnverfahren (mit Gerichtsvollzieher) durchgezogen war. Danach forderte ich eine Entschädigung für die Rückstufung in die Touristenklasse des Ersatzfluges sowie eine Erstattung der Kosten für meinen 3 Tage länger benötigten Mietwagen. Die Angelegenheit ging vor Gericht. Denken Sie immer daran, dass Sie in der Beweispflicht sind! Fotos, Reisedokumente, Namen der Flugbesatzung usw. sind da sehr hilfreich. Erst im Februar dieses Jahres (2021!!!), nach 10 Verhandlungstagen und 3 verschiedenen Richtern drehte sich die Beweispflicht um und mein Anwalt konnte von Eurowings das Logbuch und einen Zeugen der Flugüberwachung in München anfordern. Erst jetzt zog die Fluggesellschaft den Schwanz ein. Im Juni erhielt ich eine Erstattung in Höhe von 1.800,-- Euro bei einem Klagewert von ca. 600,-- Euro. Die Gesamtkosten für Eurowings haben sich lt. meinem Anwalt auf ca. 3.500 Euro belaufen. Ich bin leider nur einer von hunderten oder tausenden Reisenden, die das bis zum Ende durchgezogen haben. Die Fluggesellschaften verlassen sich darauf, dass 99% der Reisenden mit Rechtsansprüchen irgendwann die Brocken hinschmeißen. Klagen Sie stets mit Anwalt und Rechtsschutzversicherung. Die Fluggesellschaften haben - egal wie lange das dauert - keine Chance, wenn Sie Ihr Recht nachweisen können.