Luftbild vom Flughafen Son Sant Joan auf Mallorca. | Wikipedia

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Wenn sich ein Flug auch von Mallorca nach Deutschland deutlich verspätet, muss eine Airline zusätzlich zur Entschädigung auch für Hotelkosten aufkommen, falls Reisende nur unter großen Schwierigkeiten und mit viel Wartezeit nach Hause kämen. Das urteilte das Amtsgericht Düsseldorf laut der Zeitschrift "ReiseRecht aktuell" in einem neuen Fall.

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Es ging um einen Rückflug aus Griechenland, der sich deutlich verspätete. Die Maschine konnte in Düsseldorf wegen des Nachtflugverbots nicht mehr landen. Der Kläger und seine Familie wurden stattdessen nach Köln/Bonn geflogen und nahmen sich dort ein Hotelzimmer. Von der Fluggesellschaft verlangten sie neben einer Ausgleichszahlung nach EU-Recht auch die Erstattung der Hotelkosten.

Die Airline zahlte der Familie zwar 1600 Euro Entschädigung für die Verspätung, übernahm zunächst jedoch nicht die Übernachtung. Laut Gericht musste sie das aber. Der Grund: Die Familie hätte nach ihrer Ankunft um 22:20 Uhr in Köln/Bonn noch drei Stunden auf einen Zug warten müssen, der sie an ihr Ziel Minden gebracht hätte. Das sei in diesem Fall nicht zumutbar gewesen. Es sei auch nicht möglich, die 1600 Euro Entschädigung auf den Schadenersatz anzurechnen.