Wenn sich ein Flug auch von Mallorca nach Deutschland deutlich verspätet, muss eine Airline zusätzlich zur Entschädigung auch für Hotelkosten aufkommen, falls Reisende nur unter großen Schwierigkeiten und mit viel Wartezeit nach Hause kämen. Das urteilte das Amtsgericht Düsseldorf laut der Zeitschrift "ReiseRecht aktuell" in einem neuen Fall.
Neues Urteil: Airline muss bei großer Verspätung auch Hotel zahlen
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1 Kommentar
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Gutes Urteil - bleibt nur zu hoffen das die Gerichte endlich dafür sorgen, dass die Kunden der Airlines endlich ihre Rückerstattungen für abgesagte Flüge erhalten, gerne mit deftigen Strafzinsen für die betroffenen Fluggesellschaften. Nur dann scheint man dort zu reagieren, geltendes Recht wird weiterhin fleißig negiert!