Angetrunkene Fluggäste mit entsprechendem Verhalten haben keinen Anspruch auf Beförderung in einem Flugzeug. Das hat das Amtsgericht Frankfurt/Main entschieden. Die Klage zweier Kunden gegen eine Fluglinie auf Entschädigung und Schadenersatz wurde damit zurückgewiesen.
Dieses Urteil dürfte auch für Flüge zwischen Deutschland und Mallorca interessant sein, weil hier besonders im Sommer gehäuft Fälle von vor allem jungen angetrunkenen Passagieren vorkommen.
In dem in Frankfurt vorliegenden Fall hatte das Ehepaar einen Flug von Bogotá nach Stuttgart gebucht und war unmittelbar nach dem Betreten der Maschine mit einem der Flugbegleiter aneinandergeraten. Als der Kapitän beide aufforderte, das Flugzeug zu verlassen, wurde die alkoholisierte Ehefrau handgreiflich und packte den Kapitän am Revers. Beide mussten anschließend auf dem Flughafen zurückbleiben.
Laut Urteil war das Verhalten des Paares "geeignet, um die Luftsicherheit zu gefährden". Vor diesem Hintergrund habe der Kapitän "ermessensfehlerfrei" seine Polizeigewalt an Bord ausgeübt und den Fluggästen die Beförderung verweigert. Dabei sei es auch um eine mögliche Eigengefährdung der angetrunkenen Frau gegangen.
10 Kommentare
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@Pedrodie Regel gibt es schon immer, aber die Crew bekommt zu ihrem bescheidenen Gehalt ,15% Provision auf den Bordverlauf daher drückt man alle Augen und die Hühneraugen zu .... Beim Boarding sollte man die die Leute erst gar nicht an Bord lassen. Das auf die Flugbegleiter zu schieben, ist nicht in Ordnung, wie Sie es tun,
Was soll der Artikel? Das ist doch schon seit Jahren so und wird auch am Check In praktiziert.
die Regel gibt es schon immer, aber die Crew bekommt zu ihrem bescheidenen Gehalt ,15% Provision auf den Bordverlauf daher drückt man alle Augen und die Hühneraugen zu . 30 min nach dem Start in dünner Luft pennen die meisten alkoholisierten Leute sowieso ein. Daher wird das Risiko in Kauf genommen, für mitreisende Passagiere ist es aber dennoch lästig.
"könne seine Flugangst mit Alkohol betäuben" - fraglich, wie viele Piloten genau dies tun ...
Was für eine Meldung mit Informationsgehalt. Es war noch NIEMALS anders. Fluglinien durften seit Existenz dieser Transportart Gästen den Transport verweigern. Gerade auf den Malleflügen gehen die Kapitäne oftmals echt ein Risiko ein wenn sie ihre Hoheit an Bord nicht ausüben und reihenweise Gruppen von Junggesellenabschiede mit Fähnchen und kleinen Fässchen mit Köln (zu erstehen im Duty-Free-Bereich am Airport Köln) an Bord lassen. Ich habe hier schon bedrohliche Szenen an Bord erlebt. Allerdings: Diese Autonomie wird manchmal auch auf erschreckende und skrupellose Weise von Flugbegleitern von Ryanair oder Lauda ausgenutzt. Die rufen ganz einfach die Polizei wenn ein Passagier sich sachlich aber nicht frech und mit etwas gehobener Stimme vor dem Start (zurecht) beschwert. Nach dem Motto: "Ich habe hier das sagen. Und beweisen kannst du hinterher sowieso nichts." Es gibt in der Tat auch gefährliche (und einfach nur schlecht ausgebildete oder wirklich "dumme" Flugbegleiter denen ich im Notfall ganz bestimmt nicht gehorchen würde. Bin nicht so sicher wo die Gefahr da wirklich von ausgeht.
Das ist aber seilt 33 Jahren bekannt.
Lange überfällig und wenn jemand meint er könne seine Flugangst mit Alkohol betäuben, der irrt sich gewaltig. Ich hoffe die Fluggesellschaften richten sich danach und lassen sich nicht einschüchtern. Persönlich habe ich schon schlimmes mit an und betrunkenen im Flieger erlebt, muss man nicht haben.
Sollte eigentlich schon beim Boarding der Fall sein, dass die nicht an Bord gelassen werden!
Man beachte: ein Ehepaar - also keine Spaßtouristen ;-)
Warum auch nicht. Besoffene muß man nicht transportieren.