Condor fliegt seit vielen Jahrzehnten von Deutschland nach Mallorca. | Condor

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Vor dem Gericht der Europäischen Union hat die auch nach Mallorca fliegende Fluggesellschaft Ryanair mit Erfolg gegen die Corona-Hilfen für den Wettbewerber Condor geklagt. Die Richter erklärten den Beschluss der EU-Kommission für nichtig, mit dem diese eine vom deutschen Staat gewährte Beihilfe für mit dem Binnenmarkt vereinbar befunden hatte.

Zurückzahlen muss Condor das Geld allerdings derzeit noch nicht. Stattdessen hat die Kommission die Gelegenheit, einen neuen Beschluss zu fassen. Es bleibt also weiter offen, ob Corona-Hilfen für eine Fluggesellschaft in Insolvenz in Ordnung gehen oder nicht.

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Ryanair hatte seine Klage beim Gericht der Europäischen Union erhoben. Dieses Gericht ist Bestandteil des Gerichtshofs der Europäischen Union, der neben dem Parlament, dem Rat und weiteren Stellen zu den sogenannten Organen der Europäischen Union gehört.

Der Gerichtshof (EuGH) und das Gericht (EuG) haben ihren Sitz in Luxemburg. Die Richter kommen aus allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.