Maschinen von Niki und Air Berlin auf Mallorca. | Archiv

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"Jetzt geht der Ärger richtig los", titelt die Wirtschaftswoche zur geplanten Air-Berlin-Übernahme durch Lufthansa. Auch die Auswirkungen auf Mallorca-Flieger Niki sind noch unklar.

Wie jetzt bekannt wurde, soll die von der Insolvenz nicht betroffene bisherige Air Berlin-Tochter Niki womöglich im Wet-Lease für Lufthansa fliegen. Das heißt, Crews und Maschinen würden vermietet, der Betrieb bei der Niki, die im Air-Berlin-Konzern bereits seit Anfang 2017 allein für sämtliche Inselflüge zuständig ist, bliebe aber gesellschaftsrechtlich eigenständig.

Dies hätte den Vorteil, das Niki bei den anstehenden kartellrechtliche Überprüfungen erst einmal weitgehend außen vor bliebe – ganz egal, wie lang das Verfahren dauert. Trotzdem ist es denkbar, dass auch bestimmte Niki-Slots mittelfristig an Konkurrenten abgetreten werden müssen, um eine Monopolstellung der Lufthansa zu verhindern.

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Beobachter gehen davon aus, dass die Kartellbehörden etwa drei Monate prüfen und am Ende einige Auflagen machen werden, etwa in Bezug auf begehrte Landerechte in Düsseldorf oder Berlin. Für Teilbereiche von Air Berlin laufen auch noch Verhandlungen mit dem Mitbewerber Easyjet, der sein Angebot Anfang der Woche von 50 auf 30 Millionen Euro reduziert hat. Was Lufthansa betrifft, so bezahlt der Konzern laut Medienberichten einen Kaufpreis von 210 Millionen, wobei das "Filetstück Niki" jedoch nicht enthalten sein soll.

Insgesamt will der Kranich angeblich 1,5 Milliarden Euro investieren und 3000 Mitarbeiter von Air Berlin einstellen. Diese müssen sich allerdings zu neuen Bedingungen bewerben, wogegen die Gewerkschaften laut Pressemitteilungen nun Sturm laufen. Ein Streik scheint nicht ausgeschlossen. Selbst Lufthansa-Chef Carsten Spohr geht davon aus, dass sich der Flugplan erst in sechs bis neun Monaten wieder normalisieren wird. Es werde "Ruckeleien" geben, so der Vorstandsvorsitzende.

Für Kunden ist die Situation mit zahlreichen Wet-Lease-Vereinbarungen ohnehin sehr unübersichtlich. Air Berlin vermietet zum Beispiel Maschinen und Crews an Eurowings und an Niki. Das kann dazu führen, dass man im Air-Berlin-Design von Eurowings befördert wird. Und Niki-Flüge unter dem Kürzel "HG" (statt des zum 28. Oktober endgültig wegfallenden "AB") waren per Codesharing auch über das Air-Berlin-Portal buchbar. Das wiederum hat Auswirkungen auf Entschädigungen und Ersatzbeförderungsrechte. Mehr dazu in der aktuellen Printausgabe MM 41/2017. (mic)