Das Archivfoto zeigt Urlauber nachts in der sogenannten Schinkenstraße an der Playa de Palma. | Pere Bergas

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Der Hotelverband an der der Playa de Palma rüstet im Kampf gegen Alkoholexzesse auf Mallorca weiter auf. Er hat jetzt die Rathäuser von Palma und Llucmajor, das zuständig ist für Arenal, aufgefordert, Verkaufsläden schließen zu lassen, die nach 21.30 Uhr bis 8 Uhr am nächsten Tag alkoholische Getränke vertreiben.

Die Möglichkeit solcher Verbot besteht bereits seit zwei Jahren, hat sich aber in der Vergangenheit als wenig effektiv erwiesen. Die Kompetenz für eine solche vorübergehende Schließung der Läden hat der Inselrat inne. Besser jedoch ist es nach Ansicht der Hoteliers, wenn diese Machtbefugnis der zeitweisen Betriebsstilllegung direkt an die Rathäuser übertragen wird.

Das ist vor kurzem geschehen. Jedoch nicht an der Playa de Palma, sondern im vom britischen Tourismus dominierten Magaluf. Das dortige Rathaus in Cavià hatte sich vor zwei Wochen die Verfügungsgewalt in dieser Sache vom Inselrat übertragen lassen und geht nun auf lokaler Ebene gegen illegale Nachtverkäufe von Alkohol ebenso vor wie gegen Rabattaktionen in Bars und organisierte Sauftouren, sogenannte Pub-Crawls.

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"Wir verstehen nicht, warum Calvià große Schritte unternimmt, und Palma und Llucmajor nicht", kritisierte die Präsidentin des Hotelverbandes an der Playa, Isabel Vidal. Angeordnete Schließungen der Lokale versprechen nach ihren Worten gute Ergebnisse. "Diese Maßnahme kann sehr wirksam sein, da im anderen Fall die juristischen Verwaltungsverfahren in der Regel langwierig sind und die Ladenbesitzer nicht abschrecken. Dies tun aber sehr wohl die vorsorglichen Schließungen." Es gebe häufig Geschäftsinhaber, die trotz eines Bußgeldbescheids weiterhin gegen die Verordnung zur Beschränkung der Verkaufszeiten von Alkohol verstießen, während das Bußgeldverfahren seinen Gang gehe.

Die Balearen-Regierung hatte vor zwei Jahren ein Gesetzesdekret gegen Alkoholexzesse verabschiedet, das den nächtlichen Alkoholverkauf in Geschäften sowie das Angebot von Bar-Offerten und alkoholische Ausflugstouren in Tourismusgebieten verbietet. Dies gilt für Küstenorte, in denen sich die unzivilisierte Handlungen von Urlaubern massiv häuften. Zu diesen Zonen wurden damals auf Mallorca die Küstenbereiche Magaluf sowie die Playa de Palma zwischen Can Pastilla, Arenal und Son Verí Nou erklärt. Eine weitere Zone gibt es in Sant Antoni de Portmany auf Ibiza.

Mittlerweile sind die Kompetenzen für Regulierungen im Tourismusbereich von der Balearen-Regierung auf die einzelnen Inselräte übergegangen. Jetzt wollen die Hoteliers, dass statt der Mittelbehörde nun die Rathäuser vor Ort direkt schalten und walten sollen, um Verbote rasch aussprechen und umsetzen zu können.