Regina Sander (Name von der Redaktion geändert) ist eines der aktuellen Opfer. Die Deutsche hatte sich an die MM-Redaktion gewandt, weil sie nach einer Anzahlung nichts mehr von der Maklerin mit nordischem Namen hörte, bei der sie für Anfang Mai eine Ferienwohnung buchte. Gemeinsam mit ihrem Mann und ihrer hochbetagten Mutter wollte Sander wie in den vergangenen 15 Jahren einen Urlaub in Colònia de Sant Jordi verbringen. Den Ort kennt sie gut. Seit sie 18 ist, kommt sie auf die Insel.
Weil ihre übliche Unterkunft bei Freunden in diesem Jahr nicht mehr zur Wahl stand, schaute sich Sander nach anderen Unterkünften um. Das Haus, das sie auf der Internetseite der Vermieterin fand, machte einen guten Eindruck. Die beiden telefonierten, vereinbarten eine Anzahlung in Höhe von 300 Euro. Sogar ein Vertrag liegt vor.
Doch Corona änderte plötzlich die Situation rund um die im Januar gebuchte Reise. Weil bei ihrer für den 8. Mai geplanten Anreise noch der Alarmzustand galt, eine Einreise nur für Bürger mit eingetragenem Wohnsitz in Spanien gestattet ist und die Wohnung so gar nicht an die Feriengäste hätte übergeben werden dürfen, forderte Regina Sander die Anzahlung zurück. Ohne Erfolg. Anrufe wurden von der Vermieterin weggedrückt, E-Mails plötzlich unverschämt beantwortet.
"Ich dachte zunächst, vielleicht hat die Vermieterin gesundheitliche oder existenzielle Gründe, so zu reagieren", sagt Sander. Später habe sie das Haus, das eigentlich als Firmensitz angegeben ist, im Internet zum Verkauf entdeckt. Ein Zeichen für Sander, dass sich die angebliche Vermieterin eventuell absetzen möchte.
Der Interessentin fiel zudem auf, dass alle 37 zur Miete angebotenen Objekte auf der Internetseite der Maklerin keine Lizenznummer hatten. Als letzte Reaktion teilte die Dame dann vor wenigen Tagen Sander mit, diese sei nicht angereist und müsse nun selbst die Konsequenzen dafür tragen.
Jordi Cerdó, Präsident der Ferienhausvermieter auf Mallorca (ETV), kennt solche Situationen und kümmert sich oft persönlich um die Betrogenen. Erst 2019 betreute er eine britische Familie, die mehr als 3000 Euro anzahlte und plötzlich vor Ort feststellen musste, dass das Haus einem Deutschen gehört und gar nicht zur Vermietung bereitstand. Cerdó begleitete die Opfer zur örtlichen Polizeistation und schenkte ihnen im Anschluss noch eine inseltypische Ensaimada, um den guten Ruf der Insel zu wahren.
In Zeiten von Corona häufen sich die Fälle nun wieder. Anbieter locken mit geringen Preisen für teure Villen als Ferienunterkunft und begründen dies mit ihrer Wirtschaftssituation in der Krise.
"So etwas passiert nicht oft, aber leider immer wieder", sagt Jordi Cerdó. "Viele Online-Portale stellen die Angebote ungeprüft ins Netz. Und manchmal lassen sich die Kunden zu schnell von Rabatten locken, etwa wenn der Anbieter die Zwischenkosten eines Vermittlungsportals ganz sparen will."
Der ETV-Präsident weist darauf hin, dass beim Verband korrekt angemeldete Lizenznehmer immer eine Lizenznummer für ihr Objekt erhalten und folglich auch eine der ETV-Plaketten, welche am Objekt sichtbar festgemacht wird. Die beim Tourismusministerium eingetragenen Lizenznummern haben einen Aufbau, der zugleich etwas über deren Nutzungsart aussagt.
Bei Nummern nach dem Schema ETVPL/12345 handelt es sich um Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus. ETV60/12345 bedeutet, dies ist eine Privatimmobilie, die 60 Tage im Jahr vermietet werden kann. ETV/12345 und VT/12345 stehen einzig für Ferienhäuser. Die Nummern müssen auch auf der Webseite des Vermittlers angegeben werden. Nachprüfen kann man sie auf der Webseite der Balearen-Regierung ( www.caib.es/cathos?front/cens?lang=ES ) oder über die App "Verificador alquiler turístico", die auch in deutscher Sprache zur Verfügung steht.
Nur 15 Inspektoren gebe es laut Cerdó auf den gesamten Balearen, um Tausende Angebote zu überprüfen. Viel zu wenig für Cerdó. Deshalb seien Mieter selbst gefragt, sich abzusichern. Wie beim Online-Portal fincallorca, wo Cerdó seine Finca vermietet, muss dem Interessenten ein Vertrag mit allen wichtigen Daten der Immobilie und des Vermieters zur Verfügung gestellt werden. Das sei wichtig, denn den Interessenten steht der Kontakt zum Besitzer der Ferienimmobilie zu ? und nicht nur zur Vermittlungsagentur.
Wenn wie jetzt während des Alarmzustandes keine Anreise erfolgen kann, seien die Anbieter verpflichtet, das Geld inklusive Anzahlung zurückzuerstatten oder zumindest einen Gutschein anzubieten, so der ETV-Präsident. Bei Fragen stehen die Ansprechpartner des Verbandes auch auf Deutsch zur Verfügung: www.federacionetvmallorca.es.
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