Eine Sammelklage dieser Art hat es in Spanien bislang nicht gegeben, teilte die Anwaltskanzlei mit. Ziel sei es, so viele Autobesitzer wie möglich für ein Gerichtsverfahren gegen den Konzern zu gewinnen, um so die Kosten für jeden einzelnen Kläger so gering wie möglich zu halten.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei werfen Volkswagen vor, die Verbraucher mit falschen Angaben über die Fahrzeuge vorsätzlich getäuscht zu haben. Die integrierte Software in den Dieselfahrzeugen habe gefälschte Werte vorgegeben. In Wahrheit seien der Treibstoffverbrauch und der Emissionsausstoß der Wagen bis um das 40-fache höher gewesen.
Selbst wenn die Auto-Konzessionäre in Spanien nun die Software gratis deaktivierten, könnten die Autobesitzer wegen des erhöhten Schadstoffausstoßes bei der nächsten technischen Fahrzeugüberprüfung (ITV, vergleichbar dem TÜV) Probleme bekommen. Möglich sei auch, dass die staatlichen Behörden die Steuerklasse des Fahrzeuge nun anders einstuften, da sie mehr Abgase ausstießen. Aufgrund all dieser ungeklärten Fragen will die Kanzlei die Interessen möglichst vieler Fahrzeuginhaber in einem Klageverfahren vertreten.
Auf Mallorca hatte Volkswagen im Jahre 2005 eine spektakuläre Autopräsentation. Der deutsche Konzern ließ damals 9000 VW-Händler aus der ganzen Welt auf die Insel einfliegen und stellte ihnen nicht weniger als 417 Passats für Testfahrten zur Verfügung.
1 Kommentar
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welcher Schaden in Euro ist den Fahrzeug-Eigentümern entstanden? Nur dieser Schaden ist einklagbar. Wenn VW nachbessert, ist eine Klage in Kaufpreishöhe nur für den Anwalt lunkrativ. Einfach mal darüber nachdenken, warum bei Mietkauf- oder Leasingfahrzeugen die Gesellschaften sich bisher ganz still verhalten. Übrig bleibt der Schaden an unserer Umwelt. Und der sollte massiv mit Bussgeldern bestraft werden. Und das ganze Getöse aus den USA dient doch nur dazu, von den eigenen Problemen in New York, LA, Chicago etc. abzulenken und eine ausländische Firma zu schwächen. ach ja, in den USA verhindern die äußerst schwierigen klimatischen Bedingungen die CO2-Luftwertgrenzen einzuhalten.